Komt darauf an unter 14 keinesfalls, Kinderpornographie.

14 bis 17 im privaten Bereich ja auch an einen Freund etc , aber öffentliches teilen zeigen wäre dann Jugendpornografie nicht so schlimm wie Kinder P. Aber dennoch strafbar, ausgenommen ist hier der private Bereich .

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Ein Kondom benutzen , dann hast Du keine direkten Kontakt mit diesem .

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Krankenversicherung ja, nach den Studenkrankenversicherungsmeldegesetz zu einem sehr geringen Beitrag.

Rentenversicherung Jain.

Es werden gewisse Teile des Studium auf die Beitragszeit angerechnet.

Aber wenn jemand nie dort gemeldet ist vor dem Studium nicht danach selbständig Nein.

Aber bei Arbeitnehmern werden Teile der Studienzeit angerechnecht auf die Beiträge wer vor od nach dem Studium welche entrichtet hat .

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Da es im Zweifelsfall für den Angeklagten gilt , kommt das neue Recht zur Anwendung .

Interesannt wäre es umgekehrt ob man die Person verurteilen könnte , vermutlich auch nicht weil die Tat damals nicht unter Strafe stand .

Aber in den Fall ist klar, es kommt das günstigere neue Recht zur Anwendung.

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Ja ggf wollte er etwas von Dir und musste feststellen , dass er äußerlich nicht Dein Typ ist .

Dafür warst Du ehrlich

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Denke beide gleich viel nur Männer gehen offener damit um und sind Augengesteuert, da reichen optische Reitze.

Die " Damenwelt" legt er werd auf Fantasie , Stimmung gute Storry dazu .

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Ok ist deren Innerstaatliche Angelegenheit.

Denke aber D und Argentinien ist zu niedrig, würde dafür plädieren es auf 15 od 16 heraufzusetzen.

Strikte Trennung wie einigen US Bundesstaaten u und ü 18 finde ich unangebracht, da in der Regel ab 16 auch junge Menschen das abschätzen können , mit 13 habe ich Zweifel daran .

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Eine Parodie auf die Evolution

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Meinung des Tages: Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren - was denkt Ihr über diese Regelung?

Fürs Schwarzfahren ins Gefängnis? Das ist in vielen Städten Deutschlands weiterhin Praxis. In Köln ist damit jedoch ab sofort Schluss. Ziel sei es, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren und am Ende des Tages auch die Justiz zu entlasten… 

Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Bislang war es durchaus möglich, dass Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr zu häufig ohne gültiges Ticket genutzt haben, im schlimmsten Falle dafür auch ins Gefängnis kommen konnten. Deutschlandweit betrifft das jährlich mehrere hunderte Menschen. Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat in Köln, für das Schwarzfahren künftig keine Strafanzeige mehr zu erstatten. Das geplante Vorhaben wird nun in die Tat umgesetzt.

In der bisherigen Praxis wurden Personen, die drei mal innerhalb eines Jahres oder vier Mal binnen von zwei Jahren beim Schwarzfahren erwischt worden sind, angezeigt. Laut Matthias Pesch, dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölner Verkehrsbetriebe, soll damit nun Schluss sein. Die Strafe von 60€ für das Fahren ohne Ticket allerdings bleibt bestehen.

In der Regel betrafen die Gefängnisstrafen Menschen, die angesichts des Schwarzfahrens zu Geldstrafen verurteilt wurden, diese allerdings nicht bezahlen konnten. Hierbei handelte es sich überwiegend um Wohnungslose, Suchtkranke und arme Menschen. FDP-Ratspolitiker Volker Görzel verwies im Dezember 2023 auf die Diskrepanz zwischen dem Fahren ohne Ticket sowie dem Falschparken in der Stadt: Während Falschparker lediglich mit Knöllchen rechnen mussten, konnten Schwarzfahrer unter Umständen im Gefängnis landen.

Durch den Vorstoß des Kölner Stadtrats bzw. den Verzicht auf Strafanzeigen könne zudem die Justiz entlastet werden. Linken-Politikerin Güldane Tokyürek verwies ferner auf den Umstand, dass durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft keine Zahlungsfähigkeit hergestellt werde. Menschen, die ihre Tickets nicht bezahlen können, sind i.d.R. auch nicht imstande, für die Geldstrafen aufzukommen.

Reaktionen auf die neue Regelung

Vor allem auf Seiten des Verbands Deutscher Verkehrsbetriebe blickt man eher skeptisch auf den Vorstoß aus Köln, da man befürchtet, das Schwarzfahren könne verharmlost werden. Obgleich regelmäßig flächendeckende Kontrollen stattfinden, sind die jährlichen Einbußen von ca. 300 Millionen Euro immens. KVB-Sprecher Pesch befürchtet, dass hinsichtlich der wegfallenden Strafverfolgung "eine negative Signalwirkung" ausgeht, die zu einer höheren "Quote der Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis" führen könnte.

In der Folge müssten die Ticketpreise des ÖPNV durch die fehlenden Einnahmen sukzessive erhöht werden, worunter auch all diejenigen leiden, die regelmäßig und pflichtbewusst ihre Tickets bezahlen. Letztendlich müsse aber abgewartet werden, inwieweit sich die neue Regelung tatsächlich auf das Fahrgastverhalten auswirke, so Pesch.

Einer Umfrage von infratest dimap zufolge sprechen sich c.a. 2/3 der Deutschen dafür aus, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Regelung aus Köln?
  • Sollten regelmäßige Schwarzfahrer im Gefängnis landen dürfen?
  • Welche Strafmaßnahmen wären für überzeugte Schwarzfahrer Eurer Meinung nach angebracht?
  • Gibt ein Tarifsystem überhaupt noch Sinn, wenn harte Sanktionen entfallen?
  • Sollte der ÖPNV für Ärmere grundsätzlich kostenlos sein?
  • Würdet Ihr bei solch einer Regel häufiger ohne Ticket fahren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

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Ich finde die Regelung aus Köln gut, weil...

Es sollte ein Bussgeld geben , aber kein Strafverfahren.

In Luxemburg und Frankreich gibt es je nach Sachverhalt ein Bussgeld von 30 bis 150 Euro zusätzlich zum regulären Fahrpreis.

Dies wird auch beigetrieben .

In D das erhöhte Beförderungsentgeld. Wozu noch eine Anzeige und ein Strafverfahren.

Es gibt andere Delikte mit denen sich die Justiz befassen sollte.

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