Nein

Nein, klares nein. Auch die AfD muss sich an gewisse Grundprinzipien des deutschen Staates halten, die im Grundgesetz verankert sind. Eine Aufhebung des Grundgesetzes ist nur auf ausdrücklichem Wunsch des deutschen Volkes möglich und nur, wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von der Mehrheit des deutschen Volkes gewollt ist (Art. 164 GG.).

Zusätzlich wird die AfD mit Sicherheit nicht allein und ohne Koalitionspartner regieren. Und auch kann hat der deutsche Staat Apparate, die undemokratische Handlungen bestraft und unwirksam macht, darunter das Bundesverfassungsgericht. Die Justiz in Deutschland ist unabhängig.

Gesetze können und müssen durch mehrere Instanzen geprüft und angenommen werden, darunter der Bundesrat. Der Bundesrat wirkt, unabhängig vom Bundestag, direkt an der Gesetzgebung mit (Art. 50 GG.) Das wird auch nicht durch das Recht der Bundesregierung behindert, über die Arbeit des Bundesrates informiert zu werden (Art. 53 GG.) Sofern dort keine AfD-Mehrheit herrscht, wird es zwangsläufig zu Konflikten zwischen Bundestag und -rat kommen.

Aufgrund von Sorgen aufgrund eines Angriffskrieges: Artikel 26 GG verbietet Handlungen, die darauf abzielen, einen Angriffskrieg vorzubereiten.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum die AfD nicht plötzlich in der Lage ist, die grundlegende demokratische Grundordnung, die fest in den Köpfen des deutschen Volkes verankert ist, zu ersetzen.

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