Stimmt es, dass Piloten und andereAngehörige der Deutschen Luftwaffe im 2. Weltkrieg keine NSDAP-Mitglieder sein durften, oder ist dies eine Falschinformation?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Luftwaffe galt das Wehrgesetz. Paragraph 26, Absatz 1, des Wehrgesetzes lautete:

Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.

http://www.documentarchiv.de/ns/1935/wehrgesetz.html

Das ist natürlich Nicht richtig. Es gibt auch einfach keinen logisch Grund dafür.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung