Stimmt es, dass Piloten und andereAngehörige der Deutschen Luftwaffe im 2. Weltkrieg keine NSDAP-Mitglieder sein durften, oder ist dies eine Falschinformation?
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Für die Luftwaffe galt das Wehrgesetz. Paragraph 26, Absatz 1, des Wehrgesetzes lautete:
Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.
Das ist natürlich Nicht richtig. Es gibt auch einfach keinen logisch Grund dafür.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung