1813 Napoleon was könnte das sein?


05.05.2024, 22:36

Ist übrigens 4cm lang in die Höhe.

3 Antworten

Dir ist schon bewusst das das was du da tust Raubgrabung ist, und nicht unerheblich bestraft werden kann? Archäologische Bodenfunde sind uneingeschränkt Eigentum des Staates. Außerdem reißen solche Plünderungen die Artefakte aus dem wissenschaftlichen Zusammenhang und können eine ganze Fundstelle für die Forschung erheblich schädigen.

Erikvoss123 
Fragesteller
 06.05.2024, 16:11

Ich hab doch nur auf dem Acker von einem Bauern gesucht mit Genehmigung. Nebenbei bin ich auch total an Geschichte interessiert und wollte einfach nur wissen was das überhaupt sein könnte? Also Raubgrabung ist schon fast ne Beleidigung.

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Bronzezeitler  06.05.2024, 16:59
@Erikvoss123

Die Erlaubnis nur vom Grundstückbesitzers reicht im allgemeinem nicht.

Mittlerweile ist es unumgänglich, sich um eine Sondengängergenehmigung und der NFG zu bemühen.

Nur weil man sich für Geschichte interessiert, ist das noch lange kein Freifahrtschein, sich einen Detektor zu kaufen, los zu gehen und ohne Sachverstand wild drauf los zu buddeln, und die Funde aus ihrem Zusammenhang aus dem Boden zu reißen.

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Von Experte Margita1881 bestätigt

Wenn das von einem Napoleonischen Schlachtfeld stammen sollte, ist es ratsam, den Fund dem zuständigen Archi zu melden.

Die haben geschultes Fachpersonal, die sich mit Fundbestimmungen aus kennen.

Und solltest du da ohne offizielle Genehmigung "buddeln" wird das zu einem großen Problem werden, wenn du da Bodenfunde ohne ordentliche Dokumentation aus dem Boden wühlst.

Woher ich das weiß:Hobby – Zertifz. Sondengänger und Hobbyarchäologe seit üb. 35 Jahren
Erikvoss123 
Fragesteller
 06.05.2024, 16:07

ich hatte eine Genehmigung vom Bauern also war nur auf dem Acker. Nix großes archäologisches

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Bronzezeitler  06.05.2024, 16:51
@Erikvoss123

Eine Genehmigung des Grundstückbesitzers reich im allgemeinen nicht. Du brauchst die Genehmigung des zuständigen Landesamtes oder der jeweiligen Denkmalschutzbehörde.

Ob der Fund Archäologisch keine Bedeutung hat, oder auch nicht, entscheidet der zuständige Archi mit seinem Fachwissen.

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