Wie kann dafür eine gemeinsame Lösung gefunden werden?
Viele Deutsche haben Wünsche, die ihnen von Freunden und Verwandten zunächst abgesprochen werden. Erreicht man die Wünsche gibt es teils Zuspruch und zugleich offenbaren einige ihre Ängste. So auch im vorliegenden Fall. Das Kind (24) erlitt mehrere Schicksalsschläge und gab den größten Wunsch, das Motorrad fahren, nie auf. Dennoch ist eine Partei immer noch vehement gegen den Erwerb des Führerscheins, während die andere Seite es einfach akzeptiert. Das Kind hat zwar Probleme mit dem eigenen Gleichgewicht, da jedoch schon Erfahrung als Sozius besteht und selbst einige Meter langsam rollen lassen kein Problem darstellen, gab es seitens der positiv gestimmten Partei den Rat, sich einfach bei einer Fahrschule anzumelden. Der gegnerischen Partei passt das gar nicht, allerdings hat das Kind keinerlei Konsequenzen zu befürchten, da es bereits volljährig ist und einen guten Job hat.
4 Antworten
Ich kann das Problem nicht nachvollziehen - mit 24 kann man frei und völlig unabhängig von den Meinungen anderer die Entscheidung treffen den Motorradführerschein zu machen.
Meldet die Fahrschule bezüglich der Fahrtauglichkeit berechtigte Zweifel an muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Ich bin seit vielen Jahren leidenschaftlicher Biker, trotzdem war ich nicht begeistert als unser Sohn sich für das Motorrad fahren entschieden hat.
Beruflich bedingt haben meine Frau und ich schon zahlreiche schwere und tödliche Unfälle erleben müssen. Wir müssen höllisch aufpassen die negativen Erlebnisse nicht auf unseren Sohn zu projizieren.
Ist vom Einzelfall abhängig, ob das überhaupt möglich ist in einem Fall wie diesem. Wenn die Person wirklich Gleichgewichtsprobleme hat, dann ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die eine Partei besorgt ist.
Die ist ja nicht dagegen, weil sie das aus Bösartigkeit nicht will, sondern eher aus Sorge... und die Sorge besteht so lange wie die Gleichgewichtsprobleme bestehen. Ich würde auch niemandem mit Gleichgewichtsproblemen raten Motorrad zu fahren. Zur eigenen Sicherheit UND zur Sicherheit anderer.
Rechtlich ist der Erwerb des Motorradführerscheins für Personen mit Gleichgewichtsstörungen in der Regel ausgeschlossen.
- Mit 24 ist man kein Kind.
- Die Person kann selbst entscheiden, was sie macht, solange sie in keinem Abhängigkeitsverhältnis (Wohnen bei den Eltern, finanziell abhängig) steht.
- Gibt es Zweifel an der Fahrtauglichkeit wird diese ärztlich überprüft.
Die Gesetzeslage sieht so aus, dass man in der Regel bei Störungen des Gleichgewichts keinen Motorradführerschein machen darf. Nachzulesen ist das in der
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Ich sag's mal so: Mein Vater war in seiner Jugend begeisterter Motorradfahrer. Als er dann nach dem Medizinstudium seinen beruflichen Weg in der Notaufnahme begann, hat es nur ein paar Wochen gebraucht, bis er seinen Motorradführerschein auf Eis gelegt und nie wieder genutzt hat. Ganz ohne irgendwelche bestehenden Gleichgewichtsprobleme oder so.