Angenommen ein König vergibt einem Grafen ein Lehen und dieser Graf wiederum ein Teil des Lehens an einen Freiherren.
- Wer hatte nun das Eigentumsrecht/die Herrschaftsgewalt am Land? Der König alleine?
- Und falls ja, bedeutet das, dass niedere Adelige eigentlich gar kein eigenes Land hatten, sondern nur Lehen?
- Und war es überhaupt rechtens, einen Teil seines eigenen Lehens an niedere Adelige weiterzugeben?