wenn der Staat keinen Unterschied mehr machen will zwischen minderjährig und volljährig, obwohl die Kinder ganz andere Bedürfnisse haben, die Frage, ob die Kindergrundsicherung nur eine neue finanzielle Zuwendung darstellt, oder wie sollen Grundschule und Universität bei Kindergrundsicherung auseinandergehalten werden?
soll die Kindergrundsicherung auch für erwachsene Kinder gelten?
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