soll die Kindergrundsicherung auch für erwachsene Kinder gelten?
wenn der Staat keinen Unterschied mehr machen will zwischen minderjährig und volljährig, obwohl die Kinder ganz andere Bedürfnisse haben, die Frage, ob die Kindergrundsicherung nur eine neue finanzielle Zuwendung darstellt, oder wie sollen Grundschule und Universität bei Kindergrundsicherung auseinandergehalten werden?
obwohl die Kinder in ihrer sexuellen Entwicklung immer früher reif werden, geht ihre geistige Entwicklung in Sachen Ausbildungsreife immer mehr nach hinten, also zurück - soll die Kindergrundsicherung für erwachsene Kinder nach der Schule dabei jetzt reingrätschen?
4 Antworten
Es geht darum Armut zu bekämpfen. "Kinder" (ab 14 spricht man von Jugendlichen) ab 18 Jahren gelten als arbeitsfähig und können also arbeiten bzw. erhalten Bürgergeld.
Kindergrundsicherung auch für erwachsene Kinder gelten?
Ja wenn du erwachsene Kinder findest - denn das gibt es nicht. Entweder sind sie Erwachsen ODER Kinder. Gibt kindische Erwachsene aber die sind dann trotzdem weiterhin Erwachsene.
soll die Kindergrundsicherung für erwachsene Kinder nach der Schule dabei jetzt reingrätschen?
nein denn Erwachsene können zur not auch neben der Ausbildung einen Job am Wochenende annehmen und sind somit nicht nur auf staatliche Hilfen angewiesen
Nein. Natürlich nicht.
Erwachsen müssen selber für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, Kindern nicht.