Hi,
Welches Gesetz genau gestattet es Rettungsfahrzeugen auf Privatgrundstücken zu landen/parken?
Unmittelbar findet man einen entsprechenden Passus i.d.R. in den jeweiligen Landesrettungsdienst- und/oder Brand-/Katastrophenschutzgesetzen in Form von "Duldungspflichten".
Zum Beispiel
"(1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, baulichen Anlagen oder Schiffen im Einsatzgebiet, in einzelnen Einsatzbereichen oder in deren Nähe sind verpflichtet, zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden oder bereits eingetretenen Gefahr oder zur Beseitigung erheblicher Schäden
- den Zutritt und die Zufahrt zu ihren Grundstücken, baulichen Anlagen oder Schiffen durch Einsatzkräfte insbesondere für Lösch- und Rettungsarbeiten zu dulden,
- Lösch-, Rettungs- und andere Maßnahmen im Bereich ihrer Grundstücke, baulichen Anlagen und Schiffe zu dulden [...]" - § 28 Abs. 1 LBKG RLP
Dort, wo keine explizite entsprechende Regelung existiert, greift der schon mehrfach erwähnte rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).
Eine weitere Duldungspflicht (und den Anspruch auf Schadenersatz) ergibt sich aus § 904 BGB - haften tut in diesem Falle die den Luftrettungsdienst betreibende Organisation, Pilot und medizinisches Personal sind hier "Erfüllungsgehilfen" (§ 278 BGB).
Ferner: Außenlandungen werden in § 25 LuftVG und § 18 LuftVO geregelt.
LG