Ist nicht strafbar. Erpressung, Betrug, Bedrohung und Beleidigung wäre es aber.

Am besten die Strafverfolgung der Polizei überlassen, die sind dafür ausgebildet.

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Hi, natürlich ordnet man sich beim Linksabbiegen möglichst weit links ein. Das hat die Fahrschülerin richtig gemacht.

Wenn es mehrere Fahrstreifen gibt, nimmt man den linken, wenn es nur einen gibt, ordnet man sich so zur Fahrbahnmitte hin ein, dass aber der Gegenverkehr noch durchkommt.

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Ja

Hi ja.

Die Masse macht schon viel aus.

Nimm mal einen Kleinwagen mit 75 PS und einen LKW mit 380 PS. Der Kleinwagen ist deutlich schneller.

In Deinem Beispiel sind es aber nicht mehrere Tonnen, sondern nur ein paar kg. Da wird der Unterschied wohl sehr gering ausfallen.

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Also der wurde entzogen, weil Du nicht mit Begleitperson gefahren bist? Dann kriegst in wieder wenn Du 18 bist und das Aufbauseminar gemacht hast.

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Hi das ist normal. Bei harten Drogen wie Kokain oder Heroin ist der Führerschein automatisch weg, wenn man damit zu tun hat. Dafür muss man nicht berauscht gefahren sein. Da kennen die 0 Toleranz.

Wenn Du den Führerschein neu machen willst, wird vor Wiedererlangung eine MPU angeordnet werden.

Es sei denn, Du wartest noch 5 Jahre. nach 15 Jahre wäre das mit der MPU verjährt.

Was den Ausgang der MPU angeht, da muss ich aber passen

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Hi, wenn man die Schlüsselzahl CE 79 weiter nutzen will, müsste man alle 5 Jahre einen Gesundheitstest vorlegen, wenn man 50 Jahre alt geworden ist.

Da ich mir das ersparen möchte und mir die Klasse C1E vollkommen reicht, hab ich daher auf diese Schlüsselzahl verzichtet.

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Hi, muss man nachweisen. Eine Bestätigung vom Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft reicht aber aus.

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Hi, ja das ist das schwere bei der Prüfung.

Wenn Du links abbiegen willst, musst Du Dich normalerweise zur Fahrbahnmitte hin einordnen.

Ist es aber eine Einbahnstraße, dann musst Du Dich ganz links einordnen.

Du musst also zwingend erkennen, wann es eine Einbahnstraße ist.

Machst Du das falsch, lässt Dich der Prüfer normalerweise um den Block fahren, damit Du wieder an genau der gleichen Stelle bist - wenn sowas passiert, dann solltest Du alarmiert sein. Dann will er sehen, dass Du es diesmal besser machst.

Denn wenn Du es 2x falsch machst, dann bist Du durchgefallen.

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Hi, ich hatte früher einen Autoatlas dabei und mich nach den Schildern gerichtet.

Heute fahre ich allerdings nach Navi. Wenn Du keins hast, ein Smartphone kann das auch ersetzen.

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Hi, Du hattest Glück im Unglück:

Damit die 2. Stufe der Probezeit zünden kann, muss die erste abgeschlossen sein.

Heißt: Klar gibts den Punkt und das Bußgeld, probezeitrelevant ist der Verstoß aber nicht.

Wenn Du mit dem Aufbauseminar fertig bist, solltest Du aber vorsichtig sein, wegen möglicher weiterer Verstöße ;-)

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Hi, Sommerreifen müssen Vmax entsprechen. Sind die 180 im Fahrzeugschein eingetragen?

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Hi, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung, dass die Ordnungswidrigkeit verjährt ist.

Nicht bezahlen - Du würdest es nicht zurückbekommen. Im Prinzip haben die ja Anspruch auf das Bußgeld, sie können es nur nicht mehr eintreiben.

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Hi, Du hast Deine Fahrerlaubnis mit der BF 17 Bescheinigung bekommen - wenn auch mit den bekannten Auflagen.

Dieses Datum steht dann auch im Führerschein. Die Prpbezeit läuft entsprechend.

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