Ausbildung Pflegefachkraft trotz Eintragungen Führungszeugnis?

Hallo zusammen!

Ich habe mich in einer Pflegeeinrichtung als Auszubildende beworben und dort auch schon ein Praktikum gemacht, um zu sehen, ob ich geeignet bin. Alles lief wunderbar und ich habe die Zusage bekommen. Nun wurde ich an eine Schule vermittelt und zum ersten Mal taucht die Frage nach einem erweiterten Führungszeugnis auf.

Leider sind dort drei Einträge drin. Zwei mal wegen Schwarzfahren (einmal Geldstrafe, die im April abbezahlt ist und eine Verurteilung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung - hab ich gemacht, war scheiße. Und einmal Computerbetrug (Geldstrafe), aber das ist ein klassischer Fall von "Dummheit muss bestraft werden" . Hab versehentlich - dank Autofill auf dem Laptop - auf dem Namen meiner Schwester ein Ticket auf Rechnung gekauft und als sie mich fragte, ob ich davon was wüsste, hab ich, weil ich es nicht besser wusste, nein geantwortet und ihr gesagt sie soll es zur Anzeige bringen. Fast Anderthalb Jahre, ein Polizeigespräch, der Erkenntnis, dass man bei Betrug die Anzeige nicht zurückziehen kann und wahrscheinlich der Strafen wegen Schwarzfahrens später, flatterte der Strafbefehl ins Haus.)

Jetzt frage ich mich, ob ich die Ausbildung noch antreten kann oder dies schon eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes darstellt. Der Schule werde ich dies auch genauso schildern und ggf. nochmals den Aisbildungsbetrieb danach kontaktieren.

Googlen war auch nicht weiter hilfreich.

Pflege, Altenpflege, Ausbildungsplatz, Führungszeugnis, Justiz, Pflegeheim, Pflegefachkraft
Fotografiert von einem anderen Verkehrsteilnehmer?

Ich bin heute morgen am Weg zur Arbeit zu einer gewohnten Ampel gekommen, bei der es eine Abzweigung nach links gibt sowie den geraden weg nach vorne. An ihrer 'breitesten stelle' ist die Straße hier praktisch 3spurig (gegenfahrbahn, abbiegen nach links, gerade aus)

Auf der Fahrbahn gerade aus war ein weißer Van, der trotz grünem Licht kaum wegfuhr und praktisch in Schrittgeschwindigkeit weiter auf die Grüne Ampel zurollte. Ich habe war sehr in Eile, habe darauf hin geprüft ob links und hinter mir frei ist, habe nach links geblickt, auf die mittlere Spur gewechselt, die eigentlich für die Linksabbieger gedacht ist, bin an ihm vorbeigefahren, habe wieder rechts geblinkt und mich vor ihm eingeordnet. Es kam kein Verkehrsteilnehmer zu schaden, es wurde niemand zu einer Notbremsung bewegt oder ausgebremst.

Darauf hin ist mir der Van sehr schnell nach gefahren, mit dauernder Lichthupe. Im Rückspiegel habe ich erkannt, das er Fotos von mir mit seinem Smartphone macht, während er mit überhöhter Geschwindigkeit, alleine im Fahrzeug fährt. Kurz danach hat er mich mit ca. 80km/h im Ortsgebiet in einer Kurve überholt und danach ausgebremst damit ich nicht an ihm vorbei konnte. Im Anschluss stieg er aus dem Fahrzeug, meinte ich bin aufgrund meines unerlaubten Überholmanövers an der Ampel eine Gefahr für den Verkehr und er würde mich jetzt Anzeigen, machte noch ein Foto von der Front meines Fahrzeuges, stieg wieder ein und fuhr vor mir davon.

Meine Frage, habe ich hier etwas zu befürchten? Ich weiß, was ich gemacht habe ist praktisch nicht erlaubt, es gibt aber keine Fotos "während" ich ihn praktisch überhole, Sondern nur die Aufnahmen auf denen er mir nach fährt. Ist nicht eigentlich er hier der Verkehrssünder, weil er am Steuer ein Smartphone bedient, ohne auf den Verkehr zu achten und mich mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve überholt.?

Handy, Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Justiz
Macht sich ein Arbeitnehmer durch das Arbeiten ohne „Gesundheitszeugnis“ strafbar?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr so nett wärt, mir dabei zu helfen:

Ich arbeite seit August letzten Jahres als Aushilfskraft in einem Schnellrestaurant. Ende letzten Jahres habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, was aufgrund der Mindestlohnerhöhung notwendig war.

Anfang diesen Jahres wurden die Löhne der Arbeitnehmer aus dem Betrieb verzögert (mittlerweile gar nicht mehr) ausgezahlt, was damit begründet wird, dass die Unterlagen mehrerer Mitarbeiter nicht vollständig seien.

Zunächst hieß es, dass nur die Unterlagen der Festangestellten nicht vollständig seien. Dann hieß es, dass nun die Unterlagen aller Arbeitnehmer nicht vollständig vorliegen würden. Der Vorgesetzte würde sich an jeden Einzelnen wenden, um ihm mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.

Am 1. März (also weit nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte) wandte sich mein Vorgesetzter an mich und teilte mir mit, dass nun wohl doch einige Unterlagen fehlen würden. Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz.

Irrationalerweise wurde mir die Schuld für das Nichtauszahlen der Löhne zugewiesen (da angeblich meine Unterlagen als letztes fehlen würden, wobei anscheinend nicht bedacht wurde, dass ich erst letzte Woche aufgrund dieser Angelegenheit kontaktiert wurde; andere Mitarbeiter wurden noch gar nicht kontaktiert, obwohl es ja hieß, dass von niemandem vollständige Unterlagen vorliegen würden). Das ist einer von mehreren Gründen, weshalb ich mit dem Gedanken spiele, zu kündigen.

Ich habe nach einiger Recherche herausgefunden, dass sich ein Arbeitgeber dadurch strafbar macht, dass er Angestellte ohne die besagte Belehrung, arbeiten lässt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich durch das Arbeiten ohne Belehrung über das Infektionsschutzgesetz strafbar gemacht habe (obwohl ich schon länger in dem Betrieb arbeite, wurde ich nicht auf die Notwendigkeit einer Belehrung hingewiesen)?

Des Weiteren frage ich mich, ob die Nichtauszahlung der Löhne eine rechtlich legitime Sanktion für das Fehlen von Unterlagen ist.

Würde ich mich also dadurch strafbar machen, wenn ich zur Arbeit erscheine, obwohl mir eine Belehrung fehlt (mein nächster Arbeitstag wäre morgen; die Belehrung kann aufgrund von Blockseminaren, welche ich besuchen muss, erst frühestens übernächste Woche stattfinden)?

Ist es notwendig, einen Nachweis über die Belehrung nachzureichen, nachdem ich gekündigt habe (die Kosten für die Belehrung müssten von mir getragen werden) ?

Ist es demnach sinnvoll, gegen ein mögliches beharrendes Nichtauszahlen meines Lohnes (nach meiner baldigen Kündigung) rechtlich anzugehen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Gesundheit, Job, Recht, Gastronomie, Jura, Justiz, Belehrung, Gesundheitsamt, Infektionsschutz
Kitzelfolter als Strafe einführen?

Hallo!

(Was war Kitzelfolter?) Es gibt den Mythos dass früher Leute unter anderem mit kitzeln gefoltert wurden. Dabei wurde Salz über die nackten Fußsohlen geschmiert, welche von Ziegen abgeleckt wurden. Jedoch endet diese Folter schmerzhaft weil das Salz und die Reibung für Verletzungen sorgte.

(Kitzelfolter modernisieren?) Wie wäre es, wenn man die Kitzelfolter reformt und als Strafe für leichte Straftaten einsetzt. Das Salz wird natürlich weggelassen. Nach eigener Recherche habe ich erfahren dass die Kuhzunge am meisten kitzeln soll, sie ist etwas rau und um Einiges größer als die einer Ziege. Also eine gute Idee für den Einsatz bei der Kitzelstrafe, schließlich soll es auch eine Lektion und das kitzeln möglichst unerträglich sein. Die Person wird festgebunden, Schuhe und Socken werden ausgezogen und die großen Zehen nach hinten befestigt. Dadurch sind die Fußsohlen der Kuh hilflos ausgeliefert und können beliebig lang gekitzelt werden. So eine Strafe könnte variieren von 10 Minuten bis zu Stunden. Diese Strafe macht natürlich nur Sinn bei Personen die auch kitzelig sind und sollte von entsprechenden Ämtern oder Richtern entschieden werden.

Wie findet ihr diese Idee? Die Kitzelfolter kann man sowohl als Hauptstrafe, als auch als Zusatzstrafe aussprechen. Nur Geld- oder Freiheitsstrafen/Sozialstunden sind etwas langweilig und oft unwirksam. Seid ihr kitzlig und hättet Angst davor? Wir lange würdet ihr so eine Strafe aushalten?

(Referenz:

)

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lachen, Füße, fesseln, Folter, Ideen, Justiz, kitzeln, Strafe
Brief an Staatsanwalt schreiben

Hallo, ich muss ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft schicken, nur irgendwie klingt die Formulierung nicht so ganz rund, viell. gibt es deswegen jemanden hier der in solchen Sachen vielleicht ganz fit ist und mal nachkorrigiert, das Schreiben:

Az: 8447448449....

Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

nach Rücksprache mit dem Amtsgericht H. ist mir von selbigem geraten worden, mich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und um eine Ratenzahlung des gegen mich, Vorname Nachname, wohnhaft in 54321, Stadt so und so verhängten Strafbefehls zu bitten. Meine wirtschaftliche Situation erlaubt es mir gegenwärtig nicht die Gesamtstrafe mit einer Überweisung abzuzahlen, deswegen bitte ich Sie, sich mit einer monatl. Rate von max. 50 Euro einverstanden zu zeigen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch meine mehr als 2 Jahre lange, fortwährende Erkrankung, welche es mir nicht ermöglicht einer Arbeit nach zu gehen, z.Zt. lebe ich von ALG 2, eine Rentenbewilligung wird z.Zt. geprüft.

Der erste Satz klingt irgendwie schrott, Im oberen Teil wollte ich eigentlich statt "ich will sie bitten"(um Ratenzahlung) "ich möchte mit Ihnen vereinbaren" nur denke ich das bitten viell. besser oder höflicher klingt, es würde aber klanglich besser klingen wenn ich vereinbare schreibe.. aber ich würde gern eure Meinung wissen, falls ihr mir das mitteilen wollt..

mfG

Gericht, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Strafgericht
Google Account gesperrt wegen Pornographie in der Cloud?

Hallo, 

ich möchte von Anfang an ganz ehrlich sein: Ich besitze eine Menge Pornographie. Vielleicht leide ich an Sammelsucht. Ist aber hierfür irrelevant.

Ich wollte mein Smartphone mal ein wenig säubern und habe deswegen gestern in einen Google Account das ganze Zeug mal hoch geladen. Heute morgen: Account gesperrt wegen möglicherwise schwerwiegenden Verstoßes gegen die Richtlinien. 

In den Google Fotos Richtlinien steht: "Verbreiten sie keine sexuell expliziten Inhalte, darunter.... Pornographische Inhalte" (Im Englischen steht "distribute")

Jetzt hab ich aber nur die Sachen hochgeladen, nicht irgendwie verbreitet. Auch habe ich einen älteren Account in dem normale Fotos mit Pornos gemischt sind, der ist seit jeher unangetastet geblieben.

Mich beschleicht noch mit viel Unbehagen der Verdacht, den ich am liebsten sofort vergessen würde: (unwissentlich) Kinderpornografische Inhalte. Es ist ja gut nach zu lesen, dass Google die Cloud danach scannt. 

Um das klarzustellen: Ich würde niemals freiwillig k.p. besitzen oder verbreiten. Aber ich habe auch viel Content (Bilder und kurze Gifs) aus Tumblr ähnlichen Foren (kein DARK web!, BDSMLR wenn das jemandem was sagt. (Die Plattform scannt natürlich auch selber gegen K.p.) wo man nicht ganz sicher sein kann ob die dargestellte Dame nicht vlt. doch erst 16 oder 17 war, weil Menschen natürlich unterschiedlich alt aussehen. Oft sind es natürlich auch nur Ausschnitte oder Nah Aufnahmen, da könnten sie natürlich noch jünger sein, ohne das man das sieht.

Ich hab in meine Galerie geschaut und es gibt aus den (Achtung fest halten!) 4...5 Tausend Daten (hauptsächlich Gifs, Kurz Videos und Bilder) so ca. 8-12 Fotos wo ich ernsthaft in Erwägung Ziehe das es sich um K.P. handeln könnte. 99,99% ist wirklich nur 'normales' Ü18 Material, was ich niemals in Frage stellen würde.

Aber dann gibt es wiederum andere Bilder, da war ich mir auch ziemlich sicher und dann wirft man die in die Google Bilder Rückwärts Suche und kann bestätigen, dass das völlig legales Material ist und die Frau einfach nur aus dem Winkel sehr jung aussieht und allgemein sehr zierlich ist.

Kriege ehrlich gesagt ziemlich Eier-Flattern wenn ich darüber nachdenke. Kein Bock mein Leben mit ner Anzeige wegen K.P. zu ruinieren.

Habt ihr irgendwelche Tipps, was kann ich tun?

Du bist am Arsch 57%
Wird irgendwie gutgehen 43%
Ergebnisse 0%
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Erfahrungen Rechtspfleger vs Jura?

Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung zum Industriekaufmann bis Januar 2021, nur leider gefällt dies mir von Zeit zu Zeit immer immer schlechter. Ich habe mich einfach fachlich vergriffen und mir fehlt der Kontakt zu Menschen extrem.

Bei meinen aktuellen Nebenjob im Einzelhandel habe ich diesen Kontakt mit Menschen und das fasziniert mich, die Zeit verfliegt dort. Durch meine Ausbildung muss ich mich nur noch durchquälen, ich habe dauernde Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen gepaart mit Selbstzweifeln. Ich habe oft nichts zu tun und die theoretischen Inhalte muss ich mir nuur noch reinzwingen, um Sie dann in den Prüfungen wieder auszukotzen.

Da bei mir auch während der Ausbildung das Interesse an rechtlichen Inhalten gewachsen ist, möchte ich direkt nach dem Ausbildungsende in die Justiz gehen.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem dualem Studium Rechtspfleger und oder dem Jura Studium?

Ich tendiere eher zum Rechtspfleger-Studium, jedoch habe ich Angst, dass mir nach dem dualen Studium die Aufstiegsmöglichkeiten fehlen und dass ich nur dem Zuarbeiter von den Richtern und Staatsanwälten sein werde. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ich nicht direkt Jura studieren sollte. Recht begeistert mich und sollte ich einmal Richter sein, dann würde tatsächlich ein Traum für mich in Erfüllung gehen. Aber ich weiß nicht, ob ich das Studium packen würde und geschweige denn, wie ich dieses über die lange Zeit finanzieren sollte. Bafög würde ich wegen dem zu hohen Verdienst meines Vaters nicht bekommen. Unterstützen würde er mich sicher, aber ob er mir über 10 Jahre 1000 Euro im Monat zuschiebt, stelle ich stark in Frage.

Über Erfahrungsberichte zu beiden Berufsbildern wäre ich sehr dankbar.

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Darf das Jugendamt und meine Ex mir mein Kind vorenthalten?

Guten Tag.

Ich habe mit meiner Ex-Freundin geteiltes Sorgerecht.

Meine Ex-Freundin enthält mir seit Wochen mein Kind vor und jetzt hat sie erfunden dass ich ihre Autoreifen zerstochen habe obwohl dies nicht der Fall ist.

Das Jugendamt hat jetzt aber gesagt dass ich mein Kind nicht sehen darf bis das neue HPG stattgefunden hat und das ist am 13.12.2022.

Das Jugendamt behauptet das eine Kindswohlgefährdung vorliegt obwohl es keinerlei Urteil über diese angebliche Straftat gibt und verhindert jeglichen Kontakt zm Kind obwohl ich das halbe Sorgerecht habe.

Meine Ex & ich haben das Wechselmodell so dass das Kind jeweils immer im Wechsel eine Woche bei mir und eine Woche bei ihr ist und das läuft schon seit Jahren so.

Meine Ex wollte schon immer das alleinige Sorgerecht und hat immer was gegen dieses Wechselmodell gehabt es gab ein gerichtliches Gutachten was auch gesagt hat dass dieses Wechselmodell bestehen bleiben soll da dies am besten für das Kind ist weil beide Elternteile psychische Probleme haben.

Es gab einige Elterngespräche mit der Familienhilfe und nach dem vorletzten Gespräch lief es eine gewisse Zeit lang sehr gut mit den Absprachen und der Kommunikation und seit kurzer Zeit fängt die Ex immer wieder an mich zu beleidigen für Kleinigkeiten die ihr nicht passen und schickt dann Beleidigungen per WhatsApp oder Sprachnachrichten mit Beleidigungen und Wünschen dass ich endlich sterben soll usw.

Dann hatte ich irgendwann mal die Schnauze voll und hab mich dann auch mal kritisch geäußert bei dem letzten Elterngespräch und dann durfte ich das Kind für ein Wochenende sehen.

Ein paar Tage später hat sie dann das Jugendamt angeschrieben dass ich angeblich ihr Autoreifen zerstochen habe und das Nachts, obwohl ich in einem Dorf wohne und keinerlei Fahrmöglichkeiten besitze überhaupt dorthin zu kommen.

Ich hätte also zu Fuß über 2 Stunden laufen müssen um diese Reifen zu zerstechen & dann noch mal zwei Stunden zurücklaufen müssen was alles absolut gar keinen Sinn ergibt und es gibt auch absolut keinerlei Beweise dafür.

Das Jugendamt hat mir dann mitgeteilt dass mein Kind bis zum nächsten HPG bei der Mutter bleiben soll & ich habe dann wenigstens um Videotelefonate gebeten und das Jugendamt hat gesagt dass wahrscheinlich die Mutter das ablehnen würde und dass es nur möglich wäre wenn die Familienhilfe bei dem Videotelefonat dabei wäre damit es keine Streitigkeiten gibt.

Jetzt meine Frage kann, das Jugendamt mir einfach verbieten obwohl ich das halbe Sorgerecht habe mein Kind zu sehen?

Es wurde alles nur per E-Mail besprochen & ich habe keinerlei offizielle Briefe bekommen oder sonst irgendwas richterliches.

Trotzdem wird mir jetzt seit Wochen verwert mein Kind zu sehen bis zu diesem HPG.

Ich habe dem Jugendamt schon gesagt dass es einer Entfremdung gleich kommt wenn ich mein Kind so lange nicht zu sehen bekomme.

Trotzdem werde ich immer nur vertröstet mit irgendwelchen Phrasen.

Ich möchte einfach nur mein Kind sehen, wozu ich das Recht habe.

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