Wohnungsschlüssel?
Meine Partnerin damals schon bei mir gewohnt. und steht ihre Name auf Mietvertrag mit mir . Sie ist jetzt umgezogen und schon auch umgemeldet . Hat sie recht Wohnungsschlüssel behalten? Ohne das sie Mietvertrag Kündigung geben ?
Mit freundlichen Grüßen
Akhlas
4 Antworten
Wenn ihr beide als Mieter im Vertrag steht bleibt sie weiter Mieter der Wohnung. Auch wenn sie ausgezogen ist und sich umgemeldet hat.
Sie alleine kann nicht kündigen. Das könnt ihr nur gemeinsam.
Sie ist weiterhin Mieterin der Wohnung. Ihr müsst beide gemeinsam den Mietvertrag kündigen.
Hallo Akhlas,
da ihr beide Mieter der Wohnung seit, sollte nach dem Auszug deiner Partnerin der Mietvertrag geändert werden.
Ja, da sie im Vertrag Mieterin ist darf sie einen Schlüssel besitzen.
Nun Klartext, wenn meine Partnerin auszieht und ihre ganzen Sachen mit genommen hat und noch einen Schlüssel hat, dann würde ich das Schloß der Wohnungstür austauschen.
Wenn sie noch in die Wohnung will, muss sie mit dir Kontakt aufnehmen.
Wer zahlt eigentlich die Miete der Wohnung, du oder sie?
LG
Oky das heißt sie darf den WohnungSchlüssel behalten!