Wie lange darf das Heim Erstattung zurück halten?
Meine Mutter ist am 8.10., also vor 7 Wochen verstorben. Da der Beitrag bereits bezahlt war und der Vertrag mit dem Pflegeheim mit dem Tod erlischt, ist eine Erstattung für 23 Tage fällig.
Dazu wurde mir vom Büroleiter gesagt, dass das ca. 4 Wochen dauern kann.
Nach 5 Wo. habe ich nachgefragt, weil wir ja auch Kosten haben, da sollte es "in ein paar Tagen" erledigt sein".
Am 18.11. war die Auskunft: "es ist in Arbeit" .. bis heute habe ich weder eine Abrechnung, noch das Geld erhalten.
Wie lange darf das Heim den Betrag zurück halten ?
Abgebucht wurde der Beitrag immer schon am 30. für den Folgemonat, obwohl im Vertrag die Fälligkeit für den Monatsersten stand.
Wieder anrufen ist mir zu dumm, aber mittlerweile habe ich Rechnungen für die Bestattung bekommen, die ja auch bezahlt werden müssen.
Danke und Gruß
1 Antwort
Eigentlich egal "wie lange es dauern darf", du benötigst das Geld jetzt.
Mein Vorschlag wäre : Per Einschreiben eine Abrechnung fordern, mit einer Frist von 14 Tagen. Ankündigen, das du sonst einen Rechtsbeistand einschalten wirst.
(So hat es eie Cousine beim Seniorenheim ihrer verstorbenen Mutter gemacht und nach 9 Wochen innerhalb 6 Tagen Geld und Antwort erhalten)
Viel Erfolg, egal wie du weiter verfährst.