Widerrruf Problem?
Ich habe Mittwoch ein Produkt erhalten, dass ich online gekauft habe. Aber es hatte einen Sachmangel. Das hab ich denen geschrieben, und sie meinten sie schenken mir das Produkt und erstatten den Geldbetrag zurück. Aber ohne die Versandkosten. Jetzt will ich aber das ganze Produkt zurück schicken, damit ich die Versandkosten auch zurückbekomme. Also werde ich denen heute eine Email schreiben. Aber ich kann das Paket erst am 05.01 zurückschicken.
1. Wann beginnt die Frist? Mit der Email über die Rückgabe oder mit Erhalt der Ware?
2. Muss ich das Muster der Widerruf ausfüllen oder kann ich einfach schreiben, dass ich es zurückschicken will?
3. Ist eine Rücksendung gleich Widerruf?
4. Kann ich die Ware zurückgeben am 05.01?
3 Antworten
Bei einer berechtigten Reklamation muss Dir der Verkäufer kostenfrei ein mangelfreies Produkt zur Verfügung stellen. Ob Du die ursprüngliche Zusendung dann behalten darfst, ist unabhängig davon.
Bei einem Widerruf bleibst Du i.d.R. auf den Rücksendekosten sitzen.
Du solltest den Vertrag also nicht widerrufen, da Deine Kosten für die Rücksendung wahrscheinlich höher liegen würden als die ursprünglichen Versandkosten.
Wenn sie dann überhaupt eine Rücksendung haben wollen.
Du musst Dich auf jeden Fall nicht auf den vorgeschlagenen Deal einlassen.
Du könntest auf einer nochmaligen Zusendung auf deren Kosten bestehen.
Eine eventuelle Rücksendung geht bei einer Reklamation auch zu deren Lasten.
Es kommt natürlich auch etwas darauf an, worum es eigentlich geht. Ein Produkt mit kleineren Mängeln zum "Preis" der Versandkosten kann u.U. schon in Ordnung sein.
Aber wirklich behalten will ich das auch nicht. Was soll ich schließlich mit einem beschädigten Artikel. Und dafür noch Geld gezahlt. Ich würde es einfach zurücksenden oder wenn sie es nochmal zusenden, müsste ich dann dafür zahlen? Das Produkt ist klein und Mangel ist auch nicht groß, aber es war schon teuer..
Wenn Du damit nichts anfängst, bleibt Dir nur die normale Reklamation. Also alles zu deren Lasten.
Der Verkäufer hat es halt einmal so probiert.
Aber es hatte einen Sachmangel.
Dann widerrufst Du nicht, sondern Du reklamierst, das ist was völlig anderes.
- Bei einer berechtigten Reklamation muss der Händler alles erstatten, also Warenwert, Hin- und Rücksendekosten.
Klicken: Erstattung des Händlers bei einer Reklamation
- Bei einem Widerruf muss der Händler nur die Hinsendekosten und den Warenwert erstatten, die Rücksendekosten zahlt i.d.R. der Käufer, näheres dazu findet man in den AGB des Händlers.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tag nach Erhalt der Lieferung. Das ist der erste Tag der Frist.
Idealerweise nimmst du den vorgegebenen Text, damit auch gar keine Zweifel auftreten.
Eine einfache Rücksendung ohne vorherigen Widerruf muss vom Händler nicht als Widerruf angesehen werden. Also immer einen Widerruf senden.
Ab Widerruf hast Du wieder 14 Tage Zeit, um die Ware zu versenden.
Das heißt die Wiederrufsfrist begann am Mittwoch. Ab da habe ich 14 Tage Zeit, den Widerruf zu deklarieren. Zb am Montag. Und ab Montag beginnt dann die neue Frist von 14 Tage die Ware zurückszuschicken. Habe ich das richtig verstanden?
Wenn Du einen Widerruf machen willst (Rücksendung zahlst Du), dann schon.
Ich glaube bei mir handelt es sich um eine Reklamation, da schließlich ein Sachmangel vorliegt. Aber sie schenken mir nur das beschädigte Produkt, und erstatten nur das Geld zurück ohne die Versandkosten.
Wenn ich es also richtig verstehe, muss ich nichts zahlen für die Rücksendung da es schließlich Reklamation ist?