Was zählt zu einem B- und A-Verstoß bei einem Unfall?

3 Antworten

Solange sie dabei keinen Verstoß wie z.B. (nur zum Verständnis) unerlaubtes Überholen begangen hat, wird sie dafür auch keinen A-Verstoß vorgeworfen bekommen. Viel passender wäre ein Vorfahrtsverstoß. Dann könnte die Sache natürlich anders aussehen. Ich denke das wird aber nicht passiert sein, denn so klang deine Beschreibung nicht.

Die einzige Ausnahme die mir sonst hier noch einfällt: Fahrerflucht. Wenn sie den Unfall selbst sofort gemeldet und angehalten hat, dann hat sie abgesehen vom Schaden nichts als ein kleineres Bußgeld zu fürchten. Probezeitmaßnahmen gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Sabrina598 
Fragesteller
 16.08.2022, 21:35

Und wird bei einem A-Verstoß (sie weiß es nicht ob es einer war) direkt Führerschein entzogen?
oder „nur“ verlängert auf 4 Jahre?

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TechnikSpezi  16.08.2022, 21:55
@Sabrina598

Nein, Probezeit wird um 2 Jahre verlängert + Aufbauseminar. Erst, wenn sie das Aufbauseminar nicht macht, würde der Führerschein entzogen werden. Wegen paar Schrammen, weil sie das Fahrzeug nicht richtig eingeschätzt und gelenkt hat, passiert das aber sicherlich nicht.

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Hi, hätte sie denn Vorfahrt achten müssen und es kam zum Unfall? dann wäre es ein A- Verstoß.

Wenn keine Vorfahrt im Spiel war, wäre es weder ein A- noch ein B- verstoß.

Nein. Das kostet 35 Euro. Fertig.

Tatbestandsnummer: 101118