Trotz straftat zur bundeswehr?
Mir ist eingefallen ich habe früher echt dumme sachen gemacht undzwar mit einem freund versucht etwas zu klauen(kein kaugummi oder sowas sondern etwas vom saturn) und mit ein paar anderen freunden steine auf gleisen zu tun(ich weiß nicht was wir uns dabei gedacht haben) ich denke die geschichte mit dem klauen war in der 5ten klasse und das mit dem zug war in der 3ten oder 4ten also wo ich noch jung war und ich hatte aber seit 1-2 jahren vor zur bundeswehr zu gehen also als traum beruf mache mir aber jetzt sorgen darüber nicht angenommdn zu werden und ich bin 15 btw
Also alles schlechte was ich begangen habe wurde begangen als ich noch ein kind war und ich möchte nicht hören wie dumm die sachen waren die wir gemacht haben dass ist mir nämlich bewusst
3 Antworten
Es ist möglich, dass frühere Straftaten die Chance beeinträchtigen können, in die Bundeswehr aufgenommen zu werden, da die Bundeswehr eine strenge Überprüfung der Bewerber durchführt, um sicherzustellen, dass sie geeignet sind, in einer militärischen Umgebung zu dienen. Die genaue Auswirkung Ihrer früheren Straftaten hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Straftaten, dem Alter, in dem sie begangen wurden und wie sie in Ihrer Personalakte aufgezeichnet sind.
Also normalerweise verschwinden solche Kindersachen aus deiner Akte nach 5 Jahren. Nur wenn du zu mehr als einen Jahr auf Bewährung oder so verurteil wurdest bleibt es 10 Jahre in deinen Akten. Sollte also wohl nichts übrig bleiben.
Und ja, war nicht toll. Aber lass dir gesagt sein, dass ich zumindest auch nicht immer ein Engel war. Zwar ohne schwerere Vergehen aber auch mit ein bissle Glück dabei.
Also alles schlechte was ich begangen habe wurde begangen als ich noch ein kind war
Kinder sind schuldunfähig. Entsprechend wurdest du nicht bestraft und kannst daher auch nicht vorbestraft sein.