Strafe keine Steuererklärung abgeben?

3 Antworten

Das Finanzamt schätzt den Gewinn gem. § 162 AO und wird dabei auch Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen.

Das Finanzamt kann den Gewerbetreibenden an die Abgabe der Steuererklärung erinnern, muss das aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Das Finanzamt wird dann schätzen. Die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung wird als Steuerhinerziehung angesehen.

Dann wird irgendwann eine Anordnung vom Finanzamt kommen, dass eine Erklärung erstellt werden muss. Inklusive Strafzahlung.

Wenn man dem dann weiterhin nicht nachkommt, dann wird dein Einkommen irgendwann großzügig geschätzt.