Sollte der Beamten-Status abgeschafft werden?

Das Ergebnis basiert auf 46 Abstimmungen

Nein, er sollte erhalten bleiben, weil.. 65%
Ja, er sollte abgeschafft werden, weil.. 28%
Ich bin mir unsicher, weil.. 7%
latricolore, UserMod Light  13.05.2024, 23:29

Was hatten Religion und Fernsehen mit deiner Frage zu tun?

emesvau 
Fragesteller
 14.05.2024, 11:07

Am besten fragst du es denjenigen, der das Thema hinzugefügt hat.

latricolore, UserMod Light  14.05.2024, 14:02

Hab ich ja, logischerweise.

emesvau 
Fragesteller
 15.05.2024, 11:05

Es können auch andere User Themen hinzufügen?

17 Antworten

Von Experte anTTraXX bestätigt
Nein, er sollte erhalten bleiben, weil..

Ich halte eine Abschaffung des Beamtentums für alles andere als sinnvoll. Auf gar keinen Fall sollte das Beamtentum abgeschafft werden!

Der öffentliche Dienst ist massiv unterbesetzt. Aber nicht, weil es zu wenig Bewerber gibt, sondern weil eine Vielzahl der Bewerber einfach nicht die nötige Qualifizierung hat.

Die Berufssicherheit und die Pensionen für Ruhestandsbeamte sind das Einzige, was den öD noch annähernd attraktiv machen. Wenn man das Beamtentum und diese Punkte abschafft, gehen nicht nur die Bewerberzahlen runter, sondern es finden sich noch weniger qualifizierte Bewerber für die offenen Stellen als ohnehin schon. Die Abschaffung des Beamtentums würde den öD also noch unattraktiver machen.

PKV und Beihilfe sind ja schön und gut, allerdings trägt der Beamte seine gesamten Versicherungsbeiträge selbst. Die Beihilfe erstattet nur einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall, aber nicht die Versicherungsbeiträge. Auch gibt es eine Vielzahl von Behandlungen, die gar nicht von der Beihilfe erstattet werden. Man darf auch nicht vergessen, dass je nach Zahlungsfrist des Arztes, der Beamte zunächst in Vorleistung gehen muss, ehe er die Erstattung von der PKV und Beihilfe bekommt.

Die nennenswerte Vorteile des Beamtentums sind das sichere und regelmäßige Einkommen, die nahezu Unkündbarkeit und die gesicherte Pension. Allerdings gibt es auch erhebliche Grundrechtseinbußen, die das Beamtentum mit sich bringt. Der bekannteste Nachteil, und für mich der wichtigste Grund für das Beamtentum, ist das Streikverbot. Das Streikverbot soll die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen. Nicht auszudenken, wenn in der gesamte öD geschlossen Streiken würde. Hier nur ein paar Beispiele dafür:

  • Straftäter kommen frei, weil eventuelle Fristen verpasst werden.
  • Häftlinge in den JVAs würden nicht bewacht werden.
  • die einheimische Wirtschaft würde vor Produktpiraterie nicht geschützt werden, und der Import von anderen illegalen Waren könnte massiv zunehmen.
  • Die Strafverfolgung wird nicht aufgenommen.
  • die Berufsfeuerwehr würde bei Einsätzen nicht ausrücken.
  • Sozialleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV) würden nicht ausgezahlt werden.
  • Schulen wären komplett geschlossen.
  • Vollstreckungstitel würden von Gerichtsvollziehern nicht durchgesetzt werden.
  • Sämtliche Bürgeranträge würden nicht bearbeitet werden.

Es bedarf einer zuverlässigen Verwaltung, damit der Staat in allen Bereichen handlungsfähig bleibt. Deswegen braucht es auch dort Beamte, und nicht nur bei Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr.

Jedes Mal, wenn bei der Post oder der Bahn gestreikt wird, ist das Geschrei nach den Beamten groß.

Die Dienstherrn könnten gar nicht so viel Geld bezahlen, damit die Beschäftigten im öD auf das Streikrecht verzichten würden.

Weiterhin sind Beamte in der Meinungsfreiheit, in Bezug auf öffentliche, politische Meinungsäußerungen, sowie in der Religionsfreiheit erheblich eingeschränkt. Sowohl die genannten Vor- als auch die Nachteile gehören zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die in Art. 33 Abs. 5 GG verankert sind. Auch privates Fehlverhalten kann für Beamte disziplinarische Konsequenzen haben.

Angestellte, die durch verfassungsfeindliche Äußerungen und/oder Symbole auffallen, sind zum Teil schwieriger zu entlassen als Beamte.

Die aktive Besoldung vor allem im höheren Dienst für Volljuristen ist nicht besonders attraktiv. Kaum jemand will nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus 2-jährigen Referendariat mit Besoldungsgruppe R1 und ca. 4.500 Euro brutto (in NRW) als Staatsanwalt oder als Führungskraft in A13 mit etwas mehr als 4.400 Euro brutto (NRW) einsteigen, wenn man in Großkanzleien deutlich mehr verdienen kann.

Vielleicht hältst du mich nicht für objektiv genug, weil ich selbst Beamtin bin, aber meine Meinung ist, dass das Beamtentum unverzichtbar ist. Das ist zwar jetzt leicht zu sagen, aber das wäre auch meine Meinung, wenn ich nur Angestellte im öD wäre, oder es mit einer Karriere im öD überhaupt nicht geklappt hätte.

Eine Abschaffung des Beamtentums hätte übrigens nur auf Neueinstellungen Auswirkungen. Bestehende Beamtenverhältnissse genießen Bestandsschutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
Nein, er sollte erhalten bleiben, weil..

Das Streikrecht für Polizeibeamte, Justizbeamte oder für die Feuerwehr dürfte wohl kontraindiziert sein. Für manche Berufsgruppen (z.B. Lehrer) erscheint allerdings der Beamtenstatus offenbar nicht zwingend. Darüber läßt sich streiten. Momentan scheint sich aber bei derartigen Berufsgruppen durch den Wegfall des Beamtenstatuses kein echter Vorteil für den Staat zu ergeben.

Was kann der Staat noch anbieten um junge Akademiker dazu zu überreden Lehrer zu werden? Momentan betreiben die Lehrer die Abstimmung mit den Füssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:51

Wie wäre es mit gut ausgestatteten Schulen, einem der Zeit angepassten Lehrplan und ein einfacherer Zugang? Es werden immer weniger Lehrer verbeamtet und es gibt immer mehr Quereinsteiger.

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Littlethought  13.05.2024, 14:55
@emesvau

Das Problem der Schulen hat mit deren Ausstattung nicht das geringste zu tun, sondern die Schulen sind ein Spiegelbild der Gesellschaft. Und diese Gesellschaft ist zu einem großen Teil konsumorientiert. Als Kalauer formuliert: "Man könnte erzogene Kinder gebären, wenn die Eltern erzogen wären."

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Littlethought  13.05.2024, 15:24
@Littlethought

Apropos Quereinsteiger: Als ich noch nicht Fachbetreuer war, gab es an meiner Schule einen Kollegen der unabhängig vom Lehrplan in allen Jahrgangsstufen Optik unterrichtete. Das wäre vielleicht nicht so schlimm, aber er unterrichtete Optik nach der Goethe´schen Farbenlehre. Als ich die Fachbetreuung übernehmen durfte (ich hatte mich nicht beworben), musste ich feststellen, dass etwa die Hälfte der Kollegen sich außer Stande erklärten in der Oberstufe Physik zu unterrichten. Dass außer mir nur ein weiterer Kollege fähig war auch einen Leistungskurs in Physik zu halten war mir schon vorher klar. Innerhalb der 20 jahre in denen ich an meiner schule unterrichtet hatte, war ich der einzige Lehrer, der sowohl in Mathematik als auch in Physik einen Leistungskurs gehalten hat.

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Nein, er sollte erhalten bleiben, weil..

aber in abgespeckter Form - es wird erforderlich sein, anders können wir unser Staatswesen nicht mehr finanzieren

Lehrer, Professoren zum Beispiel müssen nicht Beamte sein

es gibt aber durchaus Bereiche, wo ich es richtig finde, Beamte einzusetzen

wie z.B. Justiz, Polizei

Zumindest sollte er auf Berufe mit hoheitlichen Aufgaben begrenzt werden.

Es macht Sinn, dass Mitarbeiter von Gewerbeausichtsämtern, Zoll, Polizei, Richtern und Staatsanwälte usw. Beamte sind.

Bei Lehrern und ähnlichen Berufen halte ich diesen Status für überholt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen

Littlethought  13.05.2024, 15:30

Auch Lehrer haben teilweise hoheitliche Aufgaben. Abschlußzeugnisse usw. verleihen Berechtigungen und sind damit hoheitliche Aufgaben und erhalten ein Dienstsiegel. Für Schüler würde der Wert des Unterrichts aber einen anderen Aspekt bekommen, wenn wegen Streiks der Lehrer der Unterricht für einen Monat ausfallen würde.

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Littlethought  13.05.2024, 15:41
@Littlethought

P.S.: Von den Problemen, die die Eltern dann wegen der Aufsichtspflicht hätten, möchte ich dabei gar nicht erst anfangen, was ich aber hiermit dennoch tue.

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YvonneM2508  13.05.2024, 16:03
Zumindest sollte er auf Berufe mit hoheitlichen Aufgaben begrenzt werden.

Dann gäbe es deutlich mehr Beamte. Denn jeder, der auch nur einen einzigen Verwaltungsakt erlässt, müsste dann Beamter sein, da der VA per Definition hoheitlich ist.

Und Richter sind, wie Soldaten auch, keine Beamten. Sie werden lediglich, was Besoldung und Versorgung angeht, beamtenähnlich behandelt.

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Nein, er sollte erhalten bleiben, weil..

Für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben sind Beamte meiner Meinung nach zwingend notwendig. Notwendig wäre auch, dass die Besoldungen so nach oben korrigiert werden, dass der Beamtenstatus gegenüber der Wirtschaft wieder konkurrenzfähig wird.


emesvau 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:58

Hast wenigstens du eine Quelle für die Behauptung, dass Beamte weniger verdienen als Angestellte?

Denn meine Google-Suche sagt etwas anderes aus:

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamter-oder-angestellter-wer-verdient-im-leben-mehr-87590994.bild.html#:~:text=Netto%20sind%20die%20Unterschiede%20noch,gerade%20mal%2028%20647%20Euro.

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CamelWolf  13.05.2024, 16:35
@emesvau

Ich vergleiche jetzt nicht Personen, von denen eine als angestellter Pförtner und eine als beamteter Pförtner arbeitet.

Versuch' mal, für eine Stabs- oder gar Leitungsstelle einen Informatiker oder einen Betriebswirtschaftler mit einem TVöD Gehalt oder A-irgendwas zu kriegen.

Der Mangel im öffentlichen Dienst liegt bei den Akademikern und nicht bei den Forstwirten.

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latricolore, UserMod Light  13.05.2024, 23:23
@CamelWolf

Wenn man als angestellter Lehrer dieselbe Arbeit macht, aber monatlich mindestens 500 € netto weniger verdient, dann liegt die Überlegung nahe, das Beamtentum für Lehrer abzuschaffen.

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CamelWolf  14.05.2024, 09:48
@latricolore, UserMod Light

Das stimmt so nicht ganz. Mein Sohn ist angestellter Lehrer, meine Tochter ist verbeamtete Lehrerin und nach Abzug der privaten KV-Beträge ist das netto annähernd gleich.

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latricolore, UserMod Light  14.05.2024, 14:00
@CamelWolf

Dann hat sich da entweder was geändert, oder es ist von BuLa zu BuLa unterschiedlich.
Was ist annähernd? 20 bis 50 €?
Auf jeden Fall ist/wäre es gut, wenn es nicht mehr so krass ist. Wobei es bei dieselben Arbeit natürlich gar keinen Unterschied geben dürfte!

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Pomophilus  14.05.2024, 21:36
@latricolore, UserMod Light

Es mag sein, dass Angestellte netto trotz höherem Brutto weniger in der Tasche haben. Für den Dienstherren sind sie aber nicht unbedingt billiger. Somit ist es für beide Seiten ungünstiger - spricht das wirklich für die Abschaffung?

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