Schulden bei BFA/Jobcenter?
Hallo 👋
ich habe heute ein Brief erhalten von Bundesagentur für Arbeit wo folgendes steht (ziehe Bild)
kann mir jemand erklären warum ich jetzt Schulden habe
kann ich es Irgendwie abbrechen oder muss ich das bezahlen?
danke
3 Antworten
Deine Eltern oder ein Elternteil haben für dich in Vertretung als minderjähriges Kind Leistungen vom Jobcenter bekommen.
Da ist es laut diesem Schreiben zu einer Überzahlung gekommen, die das Jobcenter ab der Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind einfordern kann.
Deine Eltern bzw.das Elternteil muss darüber auch einen Bescheid erhalten haben, daraus sollte der Grund der Forderung ersichtlich sein.
Man hat dir ja schon den Paragraf 1629 a BGB - beschränkte minderjährigen Haftung genannt.
Du musst also diese Vermögensaufstellung ausfüllen und in Kopie Nachweise über dein evtl. Vermögen erbringen, was Du an deinem 18 Geburtstag hattest.
Wenn Du da angenommen nur 20 Euro auf dem Konto oder Sparbuch hattest, dann müsste max.dieser Betrag erstattet werden und nicht diese 384 Euro.
Ggf. lohnt sich der Weg zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, welcher prüfen kann, ob diese Rückforderung überhaupt (vollständig) begründet ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Jobcenter fordern gerne Geld zurück, kommen aber letzlich nicht immer damit durch.
Wie schon erklärt, muss es über diese Forderung schon einen Bescheid geben, den deine Eltern oder ein Elternteil bekommen haben muss.
Wenn daraus ersichtlich ist, dass die Forderung gerechtfertigt ist, dann kannst Du dir den Weg zu einer Beratungsstelle sparen und die Beantragung eines Beratungsscheins für einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht auch.
Du musst doch nur nachweisen ob und wenn ja was Du an deinem 18 Geburtstag an Geld auf dem Konto oder Sparbuch hattest.
Warum willst Du mehr oder überhaupt etwas zahlen, wenn Du es nach Paragraf 1629 a BGB - ggf.gar nicht müsstest ?
Ob da im nachhinein weitere Forderungen kommen könnten kann dir keiner sagen und falls doch, dann kennst Du den genannten Paragraf und weißt was zu machen ist.
Die Antwort kannst Du dir dann selber geben, wenn Du nachweisen kannst was Du bei Vollendung des 18 Lebensjahres hattest.
Wenn da angenommen nur 20 Euro auf dem Konto waren, dann sollte auch nicht mehr erstattet werden müssen.
Mach das und teile das Ergebnis mit !
Die Rückforderung der Agentur für Arbeit ist - vorausgesetzt, die Zahlen sind korrekt - gültig. Wenn der minderjährige Leistungsberechtigte eine Überzahlung erhalten hat in der Vergangenheit, dann ist er mit Erreichen der Volljährigkeit selbst haftbar zu machen.
Also besser gesagt
ich habe in der Vergangenheit viel Geld auf mein Konto gehabt also hat Agentur für Arbeit Auge gemacht und mir diesen Brief gesendet?
Supi hab’s dank dir verstanden
danke schön 👍🏼