Reitbeteiligung für verlorene Steigbügel auf kommen lassen?

11 Antworten

Ich würde zuallererst Mal ein Gespräch mit ihr suchen und fragen, warum sie gegen deine Anweisung ausgeritten ist.

Auf die Erklärung bin ich gespannt.

Und ich würde sie fragen wie sie sich das jetzt weiter vorstellt, wie du ihr Vertrauen sollst.

Und wie sie sich vorstellt, dass die Kosten für den TA und die fehlende Ausrüstung bezahlt werden.

Und ich würde ihr verdeutlichen, dass auch wenn das Pferd glimpflich davon gekommen ist, es Schmerzen hat und es eine sehr gefährliche Situation war.

Natürlich solltest du dieses Gespräch ruhig und entspannt führen ihnen Vorwürfe. Wenn du ihr Vorwürfe machst, wird sie dir nicht antworten.

Und die Antworten wären mir wichtig um zu entscheiden , ob sie weiter meine RB bleibt.


Aylamanolo  05.11.2023, 12:58

 Anweisung ausgeritten ist

sie hat ja wohl nur eine Bitte ausgesprochen, eine Anweisung sieht anders aus, Wnn man etwas will oder nicht will, dann muss man das - gerade bei Jugendlichen - sehr klar formulieren.

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Wolpertinger  05.11.2023, 13:05
@Aylamanolo

okay und ich denke mir einfach das eine Anweisung mit dem Wort bitte drin immer noch eine Anweisung ist und keine Bitte.

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Honeysuckle18  05.11.2023, 15:24
@Aylamanolo

"Ich denke mir einfach, dass eine erwachsene Person bedachtsamer handelt."

Täusch` dich da mal nicht - häufig ist eher das Gegenteil der Fall...

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Ganz ehrlich bei mir wird das die Reitbeteiligung gewesen. Wenn ich sie bitte, nicht ausreiten zu gehen und dazu auch eine gute Begründung ausspreche und sie es dennoch tut, dann ist das für mich verantwortungsloses handeln, vor allem wenn sie auch schon volljährig ist, da sollte genügend Verständnis vorhanden sein.
Falls du sie behalten möchtest, würde ich auf jeden Fall mal ein ernstes Wort mit ihr reden, dass das so nicht geht und sie dann bitten, den TA und den Steigbügel zu bezahlen. Falls so etwas nochmal vorkommt, würde ich sie auf jeden Fall rauswerfen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pferdeerfahrung seit 2007, 2 eigene Pferde

Ror0123 
Fragesteller
 05.11.2023, 21:07

Hatten schon mal eine Situation wo sie gegen unsere Anweisung gehandelt hat bleiben wird sie deshalb sowieso ist

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pumuckl22613  06.11.2023, 08:18
@Ror0123

Ganz klar ist mir der Kommentar nicht, aber du willst sagen, dass du sie behalten willst, obwohl sie mehrmals gegen deine Anweisung gehandelt hat? Ist natürlich deine Entscheidung.

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Aline2023  06.11.2023, 12:27
@pumuckl22613

Ich glaube sie meint statt ist nicht. Also ,, bleiben wird sie deshalb sowieso nicht‘‘

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pumuckl22613  06.11.2023, 12:30
@Aline2023

Also will sie die RB sowieso loswerden und hätte bloß noch gern das Geld gar die Steigbügel?

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Sorry, aber die wäre längst eine "ehemalige RB" wenn sie sich nicht an Anweisungen hält.

Und ob du sie wegen dem jetzt zahlen lassen willst oder nicht, hängt davon ab, ob ihr so was im Vertrag vorher vereinbart habt oder nicht.

Ja, würde ich. Die hat ja vermutlich eine Privathaftpflichtversicherung, die sie einschalten könnte. Sie hat zwar entgegen der Anweisung oder Bitte gehandelt, aber das Zerstören der Steigbügel und Riemen war ja nicht mutwillig.

Kommt dann halt auch drauf an, wie sehr man sie behalten möchte dann, also für den Kontakt als solches.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

Ror0123 
Fragesteller
 07.11.2023, 21:58

ja, das wäre eine Möglichkeit. Mutwillig nicht, aber mit eigenem Verschulden (Gegen Anweisung bzw. nachlässigem handeln, wegen dem nicht nach Gurten) der Sattel hing unterm Bauch, obwohl er passt und regelmäßig kontrolliert von einem Sattler kontrolliert wird.

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Checkt mal eure Tierhaltehaftpflichtversicherung, oftmals sind Reitbeteiligungen und daraus resultierende Schäden mitversichert.