Reitbeteiligung für verlorene Steigbügel auf kommen lassen?
Hallo,
Freitag hatte unsere Reitbeteiligung einen Reitunfall. Wir hatten sie gebeten auf Grund des Wetters in die Reithalle zu gehen und nicht ins Gelände. Unser Pony ist eigentlich eine Lebensversicherung kann aber natürlich auch mal zur Seite springen vorallem bei Wind. Auf der Arbeit habe ich dann einen Anruf bekommen von der Stallbesitzerin das unser Pony ohne Reiterin zum Stall gelaufen ist und nur noch auf drei Beinen steht. Bin natürlich sofort hin und der Tierarzt war auch ganz schnell vor Ort. Zum Glück nicht gravierendes und heute läuft er auch schon wieder klar. Die Reitbeteiligung hat sich selber nicht verletzt weil die nur runtergerutscht war, weil sie nicht genug nachgurtetet hatte. Unsere Sicherheitssteigbügel haben dabei wohl auch ihren Dienst erfüllt, da sie nicht mal in Reitstiefel/Stiefeletten geritten ist sondern mit Sicherheitsschuhen. Beide Steigbügel haben sich gelöst und den einen hat eine andere Reiterin netterweise gefunden und vorbeigebracht. Der andere bleibt trotz suchen verschwunden. Da die Steigbügel nun weg sind genauso wie der Riemen benötigen wir neue, sehen es aber nicht ein diese selber zu bezahlen, da wir ja nun auch die Tierarztkosten selbstverständlich tragen.
Kann man hierfür die Reitbeteiligung aufkommen lassen?
11 Antworten
Ich würde zuallererst Mal ein Gespräch mit ihr suchen und fragen, warum sie gegen deine Anweisung ausgeritten ist.
Auf die Erklärung bin ich gespannt.
Und ich würde sie fragen wie sie sich das jetzt weiter vorstellt, wie du ihr Vertrauen sollst.
Und wie sie sich vorstellt, dass die Kosten für den TA und die fehlende Ausrüstung bezahlt werden.
Und ich würde ihr verdeutlichen, dass auch wenn das Pferd glimpflich davon gekommen ist, es Schmerzen hat und es eine sehr gefährliche Situation war.
Natürlich solltest du dieses Gespräch ruhig und entspannt führen ihnen Vorwürfe. Wenn du ihr Vorwürfe machst, wird sie dir nicht antworten.
Und die Antworten wären mir wichtig um zu entscheiden , ob sie weiter meine RB bleibt.
ich denke mir einfach, dass eine erwachsene Person bedachtsamer handelt.
okay und ich denke mir einfach das eine Anweisung mit dem Wort bitte drin immer noch eine Anweisung ist und keine Bitte.
"Ich denke mir einfach, dass eine erwachsene Person bedachtsamer handelt."
Täusch` dich da mal nicht - häufig ist eher das Gegenteil der Fall...
Ganz ehrlich bei mir wird das die Reitbeteiligung gewesen. Wenn ich sie bitte, nicht ausreiten zu gehen und dazu auch eine gute Begründung ausspreche und sie es dennoch tut, dann ist das für mich verantwortungsloses handeln, vor allem wenn sie auch schon volljährig ist, da sollte genügend Verständnis vorhanden sein.
Falls du sie behalten möchtest, würde ich auf jeden Fall mal ein ernstes Wort mit ihr reden, dass das so nicht geht und sie dann bitten, den TA und den Steigbügel zu bezahlen. Falls so etwas nochmal vorkommt, würde ich sie auf jeden Fall rauswerfen.
LG
Hatten schon mal eine Situation wo sie gegen unsere Anweisung gehandelt hat bleiben wird sie deshalb sowieso ist
Ganz klar ist mir der Kommentar nicht, aber du willst sagen, dass du sie behalten willst, obwohl sie mehrmals gegen deine Anweisung gehandelt hat? Ist natürlich deine Entscheidung.
Ich glaube sie meint statt ist nicht. Also ,, bleiben wird sie deshalb sowieso nicht‘‘
Also will sie die RB sowieso loswerden und hätte bloß noch gern das Geld gar die Steigbügel?
Sorry, aber die wäre längst eine "ehemalige RB" wenn sie sich nicht an Anweisungen hält.
Und ob du sie wegen dem jetzt zahlen lassen willst oder nicht, hängt davon ab, ob ihr so was im Vertrag vorher vereinbart habt oder nicht.
Ja, würde ich. Die hat ja vermutlich eine Privathaftpflichtversicherung, die sie einschalten könnte. Sie hat zwar entgegen der Anweisung oder Bitte gehandelt, aber das Zerstören der Steigbügel und Riemen war ja nicht mutwillig.
Kommt dann halt auch drauf an, wie sehr man sie behalten möchte dann, also für den Kontakt als solches.
ja, das wäre eine Möglichkeit. Mutwillig nicht, aber mit eigenem Verschulden (Gegen Anweisung bzw. nachlässigem handeln, wegen dem nicht nach Gurten) der Sattel hing unterm Bauch, obwohl er passt und regelmäßig kontrolliert von einem Sattler kontrolliert wird.
Checkt mal eure Tierhaltehaftpflichtversicherung, oftmals sind Reitbeteiligungen und daraus resultierende Schäden mitversichert.
Anweisung ausgeritten ist
sie hat ja wohl nur eine Bitte ausgesprochen, eine Anweisung sieht anders aus, Wnn man etwas will oder nicht will, dann muss man das - gerade bei Jugendlichen - sehr klar formulieren.