Online Shop im allgemeinen Wohngebiet?

5 Antworten

Das musst Du mir der Gemeinde abklären! Idealerweise vorab!

Ich wohne auch in einer Wohnsiedlung und betreibe einen Online-Shop. Gewerbe ansich ist hier nicht gestattet! Allerdings habe ich ja keinen Kundenbesuch (Verkehr, Parkplätze, etc.) und störe keine Nachbarn (Lärm, Gerüche, etc.), weil ich ja nur tippe und telefoniere! ^^+gg

Daher habe ich von der Gemeinde die Erlaubnis erhalten, dass ich in meinem Haus ein Gewerbe durchführen darf. Allerdings mit Auflagen, wie zum Beispiel: "Keine Außenwerbung", usw. - Aber habe ich ja auch nicht, benötige ich ja auch nicht! :-)

Außerdem wichtig: Der Vermieter muss dem auch zustimmen!!! Außer bei Eigentum - wie in Deinem Fall wohl...

Noch zu beachten wäre der Internetanschluss! Deinen privaten Internetanschluss - sagen wir mal "Telekom Privat Power XXL 50mbit/s" - darfst Du nicht gewerblich nutzen! Den Tarif müssten Du entsprechend anpassen lassen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Online darfst du machen was du willst. Jede Hausfrau vertreibt online Avon, Tupperware, oder sonst was.

Dazu benötigst du keine Elaubnis vom Vermieter. Was anderes wäre es, würdest du einen richtigen Laden mit Kundschaft betreiben wollen. Dazu benötigst du die Genehmigung.

Allerdings mach nicht den Fehler, den ich vor über 20 Jahren mal gemacht habe. Um mir mein Geld während des Studiums etwas aufzubessern, habe ich ebenfalls einen kleinen Job online von daheim gemacht.

Irgendwann war dann mal der Vermieter da und hat nebenbei gefragt, ob ich wie andere Studenten ebenfalls, arbeite. Blöd wie ich war habe ich von meiner Online Nebentätigkeit erzählt und der wollte mir allen Ernstes die Miete erhöhen, weil ich die Wohnung " gewerblich" nutze. Tatsächlich habe ich drei Tage später einen Einschreibebrief erhalten, in dem eine drastische Mieterhöhung " wegen gewerblicher Nutzung" zum nächsten 1. verlangt wurde.Das habe ich natürlich nicht bezahlt, sondern bin zum Anwalt.

Der hat mir erklärt, dass es sich bei dieser Nebentätigkeit um keine gewerblche Nutzung handelt. Ich darf soviel im Home Office arbeiten und verdienen wie ich möchte. Eine gewerbliche Nutzung läge vor, würde es sich um ein Gewerbe mit Kundenverkehr handeln. Beispielsweise Anwalt, Steuerberater, Makler, Verkauf, usw. Selbst wenn ich einen Lieferservice in meiner Wohnung betreibe, ist das keine gewerbliche Nutzung, solange die Kunden ihre Ware nicht perönlich abholen, ich keinen Fahrer beschäftige, sondern das selbst mit meinem Privatauto, bzw. über Zustelldienste ausliefere.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Maßgeblich ist hier § 4 BauNVO:

Allgemeine Wohngebiete

(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.

(2) Zulässig sind

1.Wohngebäude,

2.die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,

3.Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

2.sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

3.Anlagen für Verwaltungen,

4.Gartenbaubetriebe,

5.Tankstellen.

Du solltest unter sonstige nicht störende Gewerbebetriebe fallen, solange du nicht all zu viel Warenverkehr hast.

In der Regel kannst du auf deinem Grundstück machen, was du willst.

Natürlich ist es ein Unterschied, ob das Grundstück außerhalb oder in einem eng bebauten Wohngebiet liegt.

Auskunft erhältst du bei deinem Gewerbeamt.


Geochelone  16.07.2021, 14:14

Das Gewerbeamt gibt wohl kaum Auskunft zum Baurecht....

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Ich betreibe einen Handwerksbetrieb aus dem Wohnhaus. Das weiß die Gemeinde, schließlich zahle ich Gewerbesteuer.

Es hat bislang niemanden interessiert.

Wir haben alle 4-6 Wochen eine Anlieferung per LKW und keinen Kundenverkehr.

Ich würde an deiner Stelle noch nicht einmal anfragen, ob Fläche im Haus umgewidmet werden muss. Das wird teuer.