notfall- oder Rettungssanitäter?

3 Antworten

Beides sind Berufsbilder im Rettungsdienst, welche jedoch eine unterschiedliche Ausbildung mit unterschiedlichen Ausbildungsinhalten und letztendlich mit unterschiedlichen notfallmedizinischen Kompetenzen absolvieren und dementsprechend andere Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes wahrnehmen.

Der Rettungssanitäter, stellt im juristischen Sinne in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung sondern eine Qualifikation-/ eine berufliche Weiterbildung dar, welche nach dem jeweiligen Landesrecht, den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Dies ist in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person, das heißt als Assistenzperson des verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die jedoch einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). Die Ausbildung zum Rettungssanitäter, hat insgesamt einen Umfang von mindestens 520 Stunden und kann demnach in Vollzeitform absolviert bereits innerhalb von ungefähr dreieinhalb Monaten erworben werden. Sie ist in vielen Bundesländern durch ein Landesgesetz oder durch eine Rechtsverordnung auf Landesebene geregelt, ein Bundesgesetz über die Ausbildung von Rettungssanitätern, existiert nicht. Die Aufteilung der einzelnen Ausbildungsstunden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Im Wesentlichen, sind es aber immer ein Rettungssanitäter- Grundlehrgang mit abschließender Prüfung zum Rettungshelfer, ein Krankenhauspraktikum, ein Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und ein Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Die Ausbildung, wird zumeist als Selbstzahler erworben!. Der Einsatz in der Notfallrettung erfordert darüber hinaus, da moderne Rettungswagen flächendeckend eine zulässige Gesamtmasse von über 3.500Kg aufweisen, auch noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, welche im Regelfall ebenso auf eigene Kosten erworben werden muss.

Der Notfallsanitäter, ist eine richtige, insgesamt dreijährige Berufsausbildung mit abschließender zehnteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Die Ausbildung umfasst im Einzelnen 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule für Notfallsanitäter nach der Anlage 1 NotSanAPrV, 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache nach der Anlage 2 NotSanAPrV und 720 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen eines geeigneten Krankenhauses (insbesondere Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und intensivmedizinische Station) nach der Anlage 3 NotSanAPrV. Die staatliche Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtarbeiten, drei mündlichen Prüfungen und vier realitätsnahen Fallbeispielen. Entsprechend des in §4 Notfallsanitätergesetz definierten Ausbildungszieles, kommen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in der Notfallrettung als sogenannte verantwortliche Transportführer auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz und versorgen und betreuen eigenverantwortlich Notfallpatienten. Hierbei, wenden sie bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nach §2a NotSanG oder nach der Maßgabe von örtlich gültigen standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA/ SOP) der zuständigen ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder anderer entsprechend verantwortlicher Ärzte auch sogenannte heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen wie die Verabreichung von bestimmten Notfallmedikamenten an.

Abschließend sei gesagt, dass die Ausbildung zum Notfallsanitäter bundesweit sehr begehrt ist und durchschnittlich zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz absolut keine Ausnahme sondern den Regelfall darstellen. Aus diesem Grund, haben die Rettungsdienste bei der Auswahl ihrer Auszubildenden freie Wahl. Vielerorts, werden vorhandene freie Ausbildungsplätze deshalb bevorzugt an Rettungssanitäter mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 und mit ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Rollerfreake  12.05.2024, 16:17

Letztendlich, gibt es auf allen Rettungsmitteln immer eine verantwortliche Person und eine Assistenzperson, welche zugleich auch der Fahrer ist. Das ist folgendermaßen geregelt:

Krankentransportwagen (KTW): verantwortliche Person ist ein Rettungssanitäter, Assistenzperson und Fahrer ist i.d.R. ein Rettungshelfer,

Rettungswagen (RTW): verantwortliche Person ist ein Notfallsanitäter (früher und zum Teil auch noch übergangsweise ein Rettungsassistent), Assistenzperson und Fahrer ist ein Rettungssanitäter und

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): verantwortliche Person Notärztin oder Notarzt, Assistenzperson und Fahrer Notfallsanitäter oder Rettungsassistent. In wenigen Bundesländern, ist rechtlich auch noch ein Rettungssanitäter zulässig, zum Teil jedoch nur ein Rettungssanitäter, der über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Notfallrettung auf dem RTW verfügt.

Notfall- Krankenwagen (N- KTW): ist eine Mischung aus dem RTW und dem "normalen" KTW und kann sowohl für den qualifizierten Krankentransport als auch für "kleinere" Notfalleinsätze eingesetzt werden. Gibt es nicht flächendeckend, jedoch in manchen Bundesländern. Die Besatzung, besteht in der Regel aus zwei Rettungssanitätern, wovon einer über Berufserfahrung verfügen und an einer zusätzlichen Schulung teilgenommen haben muss.

Mfg

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Von Experte Rollerfreake bestätigt

Der Rettungssanitäter geht 520h (~3 Monate) und ist keine Berufsausbildung. Auf dem Krankentransport ist er der Verantwortliche und auf dem Rettungswagen der Fahrer.

Der Notfallsanitäter ist eine dreijährige Berufsausbildung mit abschließendem Staatsexamen (10 Prüfungen). Auf dem Rettungswagen ist er der Verantwortliche und auf dem Notarzteinsatzfahrzeug der Fahrer des Notarztes. Er kann mit entsprechender Berufserfahrung und Zusatzausbildung (z.B. HEMS-TC) auch auf dem Rettungshubschrauber mitfliegen.

Der NotSan hat mindestens 1920h Schule,1960h auf einer Lehrrettungswache und 720h im Krankenhaus (auf der Intensivstation, in der Notaufnahme, in der Anästhesie [OP] und auf der Pädiatrie)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungssanitäter und Calltaker auf der Rettungsleitstelle

Als Rettungssanitäter bist du eher der Assistent vom Notfallsanitäter, sprich du kannst als Notfallsanitäter einfach mehr Aufgaben übernehmen und hadt somit auch mehr Verantwortung.


Geiloman169 
Fragesteller
 11.05.2024, 23:25

ich hätte dazu noch eine zusätzliche frage die vielleicht etwas dumm klingt, aber kann man dann auch als Notfallsanitäter noch Fahrdienst machen, denn ein Führerschein steht nur beim Rettungssanitäter als Voraussetzung drin?

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xXTevlonXx  11.05.2024, 23:29
@Geiloman169

Der NotSan braucht nicht zwingend den Führerschein für kleine LKW (C1, bis 7,5t). Der normale B Führerschein (bis 3,5t) reicht für das NEF aus.

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