Muss man ins Gefängnis wenn man sich selber verteidigt hat?

5 Antworten

schnellstmöglich zur Polizei gehen. Das muss geklärt werden, der Tote beerdigt usw. Selbst wenn sie in Notwehr gehandelt hat, oder gerade deswegen, muss sie jetzt die Karten auf den Tisch legen.

Sie wird wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Sie hätte die Polizei oder den Notarzt rufen müssen. Wenn der Mann noch gelebt hat, als sie ihn "weggebracht" hat, dann war es Mord durch Unterlassen aus Verdeckungsabsicht.

Arbeite im Gefängnis an Deiner Rechtschreibung!

Und dann hat das Mädchen ihn geschupst und er ist runtergefallen und sein Kopf hat geblutet . Sie hat ihn da liegen gelassen und ist weggerannt

Bis hierhin von Notwehr abgedeckt.

Sie hätte aber spätestens zu Hause hätte sie Polizei oder Rettungsdienst alarmieren müssen, dass ein eventuell verletzter Mensch in der Gegend rumliegt.

Dann hat sie ihren Bruder gerufen und haben ihn zusammen weggebracht, der Mann ist jetzt versteckt.

Geiselnahme oder wie ist das zu verstehen?


X3562728 
Fragesteller
 18.05.2024, 21:16

der mann lebt nicht mehr , was soll das mädchen jetzt machen . Die tat ist 2 tage her zum beispiel

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Klingt sehr nach Notwehr. Und wenn der sich zur Polizei traut, haut er sich ja selbst in die Pfanne.

Was soll er denn da erzählen? Dass er jemanden belästigen wollte und weggeschubst wurde?!

Das macht der nicht.


X3562728 
Fragesteller
 18.05.2024, 21:19

Er ist tot , was soll das mädchen machen

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§ 32 StGB:

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Und wer nicht rechtswidrig handelt, kann nicht bestraft werden.

Also: Wenn man sich verteidigt hat, weil ein Angriff vorlag, klares Nein.


X3562728 
Fragesteller
 18.05.2024, 21:14

Bist du dir sicher, was soll das mädchen jetzt machen ?

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SuperKuhnibert4  18.05.2024, 21:17
@X3562728
Bist du dir sicher,

Nö, ich bin mir nicht sicher. Ich habe schnell mal einen Paragraphen erfunden, um dich zu verarschen...

Inklusive der zugehörigen Website.

was soll das mädchen jetzt machen ?

Mit offenen Karten spielen und der Polizei sagen, was abgelaufen ist.

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SuperKuhnibert4  18.05.2024, 21:20
@X3562728

Gerade dann muss man die Flucht nach vorne ergreifen und darüber reden. Willst du, dass sie daran eingeht?

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X3562728 
Fragesteller
 18.05.2024, 21:36
@SuperKuhnibert4

Nein aber ich will auch nicht das sie ins gefängnis muss , die arme das ist ihr so peinlich sie ist noch 17

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SuperKuhnibert4  18.05.2024, 21:39
@X3562728

Was raffst du an dem Gesetz nicht? Falls die Geschichte stimmen sollte, ist die Lage so: Sie wurde angegriffen und hat sich verteidigt. Somit Notwehr und keine Strafe. Genau so steht es geschrieben und genau das gilt.

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SuperKuhnibert4  18.05.2024, 22:29
@X3562728

Keine Ahnung, was du mir sagen willst. Lies deinen Kommentar mal selbst.

Egal. Ich habe dir meinen Rat gegeben und was du oder ihr daraus macht, ist eure Sache.

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SuperKuhnibert4  18.05.2024, 22:58
@X3562728

Du. Denn du hast nicht dazugeschrieben, dass es sich um einen ausgedachten Fall handelt und du nur wissen willst "was wäre, wenn...".

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