Muss man ins Gefängnis wenn man sich selber verteidigt hat?
Hallo
geht man ins Gefängnis wenn man einen Mann get0#et hat bzw es nicht wollte . ein mädchen (17) war halt auf dem nachhause weg Abends und da war ein Mann der wollte sie die gganze zeit belästigen bzzw ja halt ihr wisst schoonn . Und dann hat das Mädchen ihn geschupst und er ist runtergefallen und sein Kopf hat geblutet . Sie hat ihn da liegen gelassen und ist weggerannt aber sie weiss nicht ob er noch lebt. Dann hat sie ihren Bruder gerufen und haben ihn zusammen weggebracht, der Mann ist jetzt versteckt.
was soll dieses Mädchen tun? Kann sie dafür ins Gefängnis , aber sie wollte ihn nicht umbr… , weil hätte sie sich nicht gewährt , dann wären wahrscheinlich sehr schlimme sachen passiert .
(sie wollte es wirklich nicht, sie wollte sich nur währen)
5 Antworten
schnellstmöglich zur Polizei gehen. Das muss geklärt werden, der Tote beerdigt usw. Selbst wenn sie in Notwehr gehandelt hat, oder gerade deswegen, muss sie jetzt die Karten auf den Tisch legen.
Sie wird wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Sie hätte die Polizei oder den Notarzt rufen müssen. Wenn der Mann noch gelebt hat, als sie ihn "weggebracht" hat, dann war es Mord durch Unterlassen aus Verdeckungsabsicht.
Arbeite im Gefängnis an Deiner Rechtschreibung!
Und dann hat das Mädchen ihn geschupst und er ist runtergefallen und sein Kopf hat geblutet . Sie hat ihn da liegen gelassen und ist weggerannt
Bis hierhin von Notwehr abgedeckt.
Sie hätte aber spätestens zu Hause hätte sie Polizei oder Rettungsdienst alarmieren müssen, dass ein eventuell verletzter Mensch in der Gegend rumliegt.
Dann hat sie ihren Bruder gerufen und haben ihn zusammen weggebracht, der Mann ist jetzt versteckt.
Geiselnahme oder wie ist das zu verstehen?
der mann lebt nicht mehr , was soll das mädchen jetzt machen . Die tat ist 2 tage her zum beispiel
Klingt sehr nach Notwehr. Und wenn der sich zur Polizei traut, haut er sich ja selbst in die Pfanne.
Was soll er denn da erzählen? Dass er jemanden belästigen wollte und weggeschubst wurde?!
Das macht der nicht.
§ 32 StGB:
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
Und wer nicht rechtswidrig handelt, kann nicht bestraft werden.
Also: Wenn man sich verteidigt hat, weil ein Angriff vorlag, klares Nein.
Bist du dir sicher,
Nö, ich bin mir nicht sicher. Ich habe schnell mal einen Paragraphen erfunden, um dich zu verarschen...
Inklusive der zugehörigen Website.
was soll das mädchen jetzt machen ?
Mit offenen Karten spielen und der Polizei sagen, was abgelaufen ist.
Gerade dann muss man die Flucht nach vorne ergreifen und darüber reden. Willst du, dass sie daran eingeht?
Nein aber ich will auch nicht das sie ins gefängnis muss , die arme das ist ihr so peinlich sie ist noch 17
Was raffst du an dem Gesetz nicht? Falls die Geschichte stimmen sollte, ist die Lage so: Sie wurde angegriffen und hat sich verteidigt. Somit Notwehr und keine Strafe. Genau so steht es geschrieben und genau das gilt.
Keine Ahnung, was du mir sagen willst. Lies deinen Kommentar mal selbst.
Egal. Ich habe dir meinen Rat gegeben und was du oder ihr daraus macht, ist eure Sache.
Eure? Wer hat gesagt das die geschichte echt ist?
Du. Denn du hast nicht dazugeschrieben, dass es sich um einen ausgedachten Fall handelt und du nur wissen willst "was wäre, wenn...".
Bist du dir sicher, was soll das mädchen jetzt machen ?