Kann man einen bestellten Clown der die kranken Kinder aufmuntert von der Steuer absetzen als Haushaltnahe Dienstleistung?

2 Antworten

Personenbezogene Leistungen sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig (wie z. B. Frisör, Kosmetikerleistungen). Zudem muß es sich um Deinstleistungen handeln, die üblicherweise durch die Haushaltsangehörigen erbracht werden.

Ich denke, daß ein Clown hier nicht anerkannt wird - aber das kann man ja probieren...

Könnte man versuchen - würde ich aber als "Außergewöhnliche, finanzielle Belastung" eintragen ... wenn es nicht passt, wird das Finanzamt das schon streichen und nicht verrechnen. Allerdings kannst Du nur die Steuern absetzen, nicht die Ausgaben! Hat der also 100€ gekostet, werden Dir 16€ von den Steuern angerechnet.


ee45GBs 
Fragesteller
 22.04.2021, 10:11

bei haushaltnah ist es eine steuerermäßigung bei AGB reduziert sich das zu versteuernde Einkommen! Ich würde aber heir keine AGB anwenden da die Kinder ja trotzdem gesund werden und AGBs sich schlechter auswirken!

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