Kann eine Lehrerin "kündigen"?
Guten Abend,
kann eine Lehrerin (Beamte) mit Mitte 50 einfach "den Dienst quittieren" und kündigen bzw. das Beamtenverhältnis auflösen? Und wenn ja, was kommt dann - gibt es dann überhaupt Pensionsansprüche?
Ich frage das nur, weil ich eine Lehrerin kenne, die mit 55 Jahren Ende dieses Schuljahres aufhört und nicht ernsthaft krank ist, sondern einfach "keine Lust mehr hat" und vor allem mit der Elternarbeit überfordert war. Sie wollte ursprünglich in Frühpension gehen.
Sie hatte mal Krebsverdacht (hat sich nicht bestätigt), Augenprobleme und depressive Störungen, ist aber weder körperlich noch psychisch ernsthaft krank. Sie bezieht keine Stellung, wie es ging, klar ist nur, dass sie in wenigen Wochen aufhört. Es gebe auch keine Anschlussverwendung etwa in Schulbehörden und kein halbes Deputat oder Ähnliches.
Kann so jemand "tricksen" bei der Frühpensionierung bzw. Dienstunfähigkeit oder geht so was nicht mit rechten Dingen zu?
Danke & Grüße!
3 Antworten
Natürlich kann sie kündigen, den Dienst quittieren und sich anderweitig über Wasser halten.
Sie kann auf Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Sie wird dann bei der Rentenversicherung rückversichert.
Natürlich kann sie ihr Beamtenverhältnis kündigen, aber sie verliert viel von ihrer Pension.
Ob nicht doch eine ernsthafte Erkrankung dahintersteckt, kannst du nicht beurteilen. Das wird sie euch nicht unbedingt auf die Nase binden.
Und ja, auch eine Depression ist eine ernsthafte Erkrankung.