Inhalt der schultasche durchsuchen?

2 Antworten

Taschenkontrollen: Einerseits steht Schülern ein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu und daher dürfen Lehrkräfte nicht ohne weiteres vom Inhalt einer Tasche Kenntnis nehmen. Andererseits sind Pädagogen verpflichtet, auf die Einhaltung der allgemein geltenden Regelungen der Schulordnung hinzuwirken.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/duerfen-lehrer-sachen-durchsuchen-und-beschlagnahmen%23:~:text%3DGrunds%25C3%25A4tzlich%2520sind%2520Lehrer%2520nicht%2520dazu,des%2520Sch%25C3%25BClers%2520ist%2520durchaus%2520m%25C3%25B6glich.&ved=2ahUKEwik3L__99v-AhUrVfEDHUfiDKMQFnoECBMQBQ&usg=AOvVaw3Go2GqrIJqyHhGNzvnIWoR

Wasbinichtoll  04.05.2023, 17:10

typisch deutsche Antwort wiedermal. Rein rechtlich würde da niemand einen Finger krum machen bei der hier angefragten Thematik. Das ist mal sicher. Unfreundlichkeit und fehlende Sensibilität sind aber halt auch kein Unrecht.

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