Im Dienst Kollegen filmen?

2 Antworten

Also das kommt jetzt ganz auf die Situation an. Grundsätzlich hat jeder außerhalb der Öffentlichkeit (und in der Öffentlichkeit nur nicht, wenn die Personen "Nebenprodukt" sind) das Recht am eigenen Bild und Ton. So kann jeder selbst entscheiden, ob man nun gefilmt werden möchte oder nicht (solange man dabei erkenntlich ist). Es ist also durchaus denkbar, dass es in diesem Zusammenhang zu Entlassungen oder Anzeigen kommen könnte.

Wenn es jetzt Überwachungskameras gibt und diese per Schilder dargestellt werden ist dies wieder eine andere Sache, das geht vermutlich aber am Thema vorbei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehem.Vorsitzender einer Jugend- und Auszubildendenvertretung

Unklare Fragestellung. Wurde dem Filmer gekündigt oder den Gefilmten?

IANAL: Wenn z. B. ein TV-Sender oder für ein Werbe-Video aus einem größeren(!) Abstand( wo die Rettungskräfte und der Verkehrsfluss nicht gestört werden eine kurze Szene des Einsatzes filmt und dann halt Rettungskräfte kurz durch's Bild laufen, können die Rettungskräfte AFAIK nicht viel machen.

Die Arbeit der Mitarbeiter genau filmen geht nur mit Einverständnis der Betroffenen bzw. ohne Einverständnis nur, wenn's konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat gibt, die so aufgedeckt werden kann, wenn sich die Vorwürfe als wahr herausstellen würden.

notting

Woher ich das weiß:Hobby