Gibt es ein Mindestalter für Gassi gehen?

14 Antworten

Warum wollen deinen Eltern einen Hund, der "nicht harmlos" ist? Du und deine Geschwister habt gar keine Kontrolle über einen so großen Hund wie einen Schäferhund. Der ist sehr stark und wird sich mühelos von euch losreißen. Wenn er dann noch "nicht harmlos", also gefährlich ist, dann könnt ihr ihn erst recht nicht halten. Wollt ihr, dass er andere Menschen beißt, dass er eventuell unkontrolliert über die Straße läuft, vielleicht einen Autounfall mit Personen- und Schachschaden verursacht??? Auf jeden Fall sollten deine Eltern eine Haftpflichtvesicherung für den Hund abschließen. Die Frage ist allerdings, ob die Versicherung einen möglichen Schaden reguliert, wenn ihr Kinder mit dem Hund unterwegs wart. Ihr könnt die ganze Familie damit in den Ruin stürzen.

Seid vernünftig und laßt euch in einem Tierheim beraten. Ein kleiner, ungefährlicher Hund ist besser für euch. Stellt aber sicher, dass ihr dem Wauwau eine artgerechte Tierhaltung geben könnt.

Die jeweiligen Hundeverordnungen und -gesetze legen ganz bewußt keine Altersgrenze fest. Allerdings gibt es einen Passus in jeder Verordnung. Nämlich den, daß der Hund jederzeit sicher geführt werden kann.

Das ist bei Kindern und Schäferhunden alleine aufgrund der Gewichtsdiskrepanz gar nicht möglich. Ich würde niemals einer 12-jährigen einen Schäferhund an die Hand geben. Es sei denn, sie wiegt 120 kg.

Ich glaub in Nrw braucht man einen Sachkundebachweis um einen Hund der unter sie 20/40 Regel fällt zu halten und da fällt ein Schäferhund drunter. Den Sachkundenachweis kann man ab 16 machen.

Bin mir nicht sicher. Bei uns herrscht Leinenzwang und hunde mässen sogeführt werden das keine gefahr für die Umwelt entsteht.


20amigo14  09.04.2015, 10:37

genau so ist es!

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Anda2910  09.04.2015, 11:12
@20amigo14

Ich will's nun auch nicht behaupten aber ich meine erst ab 18 nicht ab 16, zumindest das Gassi gehen. 

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(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen (Anlage 2) ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz sowie Hütehunde während der Schafweidehaltung.

Ich glaube nicht, dass für "Gassi gehen" ein Mindestalter vorgeschreiben ist. Allerdings hat der Hundehalter die Verpflichtung, seinen Hund nur jemandem anzuvertrauen, der den Hund auch "beherrscht". Alles andere wäre grob fahrlässig. Stelle dir vor, der große Hund zieht so an der Leine, dass das Kind ihn nicht mehr halten kann, und dann beißt er einen anderen Passanten oder läuft auf die Straße und verursacht einen folgenschweren Unfall. Daher ist eine Haftpflicht für den Hund unbedingt wichtig.


inicio  09.04.2015, 10:41

undeshalb zahlen auch die verischeurngen nicht, wenn der hund von kindern gefeuhrt wird.. mind z.t. 14 manchmal 16!

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