Dürfen Wahlplakate zu Wahlen in Deutschland irgendwo öffentlich im Ausland aufgehängt werden?
Gerade wurde bei einer anderen Frage die These aufgestellt, dass Wahlplakate für deutsche Wahlen auch im Ausland öffentlich aufgehängt werden dürfen.
Ich habe viel im Ausland gelebt und niemals Wahlplakate für eine deutsche Wahl gesehen.
Hat jemand ein Beispiel? Jemand meinte auf Mallorca würden solche Plakate hängen. Stimmt das? Habt ihr Beispiele, Fotos.
Natürlich nur nach Gründung der BRD.
3 Antworten
Ich weiß, dass die SPD schon einmal Wahlkampf auf Malle geführt hat... Auch mit Plakaten.
Wieso sollte das auch verboten sein?
Also "dürfen" tut man das natürlich.
Du brauchst eben die Erlaubnis des Besitzers. Also wenn du ein Wahlplakat an eine Wand packen willst musst du den Besitzer fragen ob du das machen darfst. Sagt der ja dann darfst du das natürlich.
An Hoch-Tourismuss-Stellen wäre es durchaus denkbar das dort einige Aufgehängt werden wenn die Wahl in einer Tourismuss-Zeit läuft.
Naja du brauchst auf jedenfall 2 Genehmigung... Einmal der Partei bzw der Person und einem der Stadt oder Gemeinde wo du es aufhängen willst.
Ansonsten gibt es keine Probleme. Macht aber nur auf Inseln wie Mallorca sind, weil die Deutschen nicht im Ausland wählen dürfen und Mallorca ja bekanntlich dir Lieblings Insel der Deutschen ist und es daher viele sehen werden/würden.
Andere Länder wie zum Beispiel die Türkei haben es erlaubt das Türken im Ausland wählen können.
Nein, weil das eben nicht geht. Du musst mind. 3 Monate in Deutschland leben um wählen zu können anders geht es nicht.
Doch natürlich, ich habe immer gewählt. Aber darum geht es hier nicht.
Nein das geht nicht.
Wahlberechtigte
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
So zumindest der Bundestag.
Hier:
Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist, dass sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder dass sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Hm ok. Ich denke allerdings es kommt dennoch nicht häufig vor. Ein Wahlkampf ist teuer und hat im Ausland nicht so viel Nutzen wie im Heimatland.
Dass sie wählen können ist klar. Aber hängen in der Türkei zum Bundestagswahlkampf deutsche Wahlplakate, in Gegenden in denen viele Deutsche leben. Auch Doppelstaatler.