Darf ich einen Angreifer zu Boden bringen und festhalten bis die Polizei kommt?
Guten Tag Community, darf ich einen Angreifer zu Boden drücken bis die Polizei kommt oder bin ich dann der, der bestraft wird wegen Freiheitsberaubung ? Ich rede davon, wenn ich eine Gewalttat sehe und einschreiten möchte (ich bin also nicht das Opfer, sondern nur Außenstehender). Liebe Grüße
7 Antworten
Ja darfst du.
Nennt sich vorläufiger Festnahme, gem §127 (1) StPO. Diese darf durch jedermann durchgeführt werden, wenn die Identität der Person nicht feststeht.
Natürlich nur bis die Polizei da ist. Dieser führt dann die vorläufige Festnahme weiter oder löst diese auf.
lg
So lange die Identität nicht klar ist, darfst du ihn festhalten
Heißt glaube ich Jederman-Gesetz. Jeder Bürger hat das Recht einen Menschen, der seines Erachtens etwas gemacht hat, festzuhalten. Diese Regel/Gesetz gilt auch für Polizisten die nicht im Dienst sind (so wurde mir zumindest gesagt), da sie dann ja keine "Amtsperson" sind.
sie hat es sicherlich etwas ungünstig ausgedrückt, und meinte dies womöglich so, wie Du es beschreibst! Korrekt ist es aber, jemanden solang "festzuhalten" bis die Polizei eintrifft
Ja, habe es etwas unglücklich formuliert. Aber der Sinn sollte klar sein, speziell nach diesen Kommentaren :-)
Ja, das darfst Du, wenn es notwendig ist, ihn an der Flucht zu hindern.
Naja nicht jeden der „seiner Meinung nach etwas gemacht hat“ es müsste aktuell eine Straftat im Gange sein, sonst könnte man ja jeden Radfahrer festnehmen der auf dem Gehweg fährt.