Brückentag = Urlaub?

8 Antworten

Wenn die Firma dicht hat, dann ist das Urlaub. Wenn du seit gestern krank bist und dich heute Vormittag noch uu einem Arzt bewegst, kannst du ein Attest bekommen, dann wird dir der Tag nicht vom Urlaub abgezogen, sofern du noch heute das Attest beim AG einreichst. Ich würde ihm deswegen auch telefonisch Bescheid geben, denn ev ist bis Montag zu viel Zeit verstrichen. LG 


Normalerweise ist das dann Zwangsurlaub, es sei denn, das wird firmenintern anders geregelt (z.B. mit Ueberstunden oder als Ausgleich fuer irgendwas oder der Chef schenkt den Mitarbeitern den Tag). Wenn du aber krank bist, dann bist du an dem Tag auch krank und daher darf kein Urlaub eingetragen werden. Zumindest wenn du dich vom Arzt krank schreiben laesst.

Wenn man nur anruft und sich krank meldet, wird das nicht gerne gesehen.

Wenn die Firma das so angeordnet hat dann ja. Wenn aber eigentlich normaler Geschäftstag ist und sich nur alle den Tag frei nehmen dann nicht.

Klar wird dir ein Urlaubstag abgezogen, du hast ja Urlaub. Der Arbeitgeber kann "Betriebsferien" machen, auch nur einen Tag. Dafür musst du Urlaub nehmen. Und ja, der Arbeitgeber darf das. 


Bist du allerdings krank geschrieben, darf dir kein Urlaubstag abgezogen werden. Dann bist du krank. 

Wenn Du Krank-geschrieben bist, wird kein Urlaub berechnet. Sonst zählt ein Brückentag natürlich als Urlaub.