Begleitperson bis nach Wien?

1 Antwort

Siehe dazu https://www.oepnv-info.de/reisen/bahnreisen/begleitpersonen-im-ausland/begleitpersonen-von-schwerbehinderten-reisenden-im-ausland

Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Neben der internationalen Fahrkarte, welche in Deutschland erworben werden muss, erhält die Begleitperson eine Fahrkarte mit einer Fahrpeisermäßigung von 100% und den Vermerk „Begleiter“. Die Fahrt muss an einem deutschen Bahnhof oder Grenztarifpunkt beginnen oder enden. Gegebenenfalls erforderliche Zuschläge und Aufpreise sind für die Begleitperson zu entrichten.
Bei Fahrten innerhalb des Landes gilt die unentgeltliche Mitnahme der Begleitperson nicht.