Arbeit und Diebstahl?
Hallo, ich habe einen Diebstahl im Wert von 300 Euro begangen. Ich war dumm, als ich das tat. Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Es ist das erste und das letzte und ich bereue es wirklich. Ich wurde untersucht und am Zutritt gehindert. Wird sich dies auf meine zukünftige Jobsuche auswirken?
4 Antworten
Grüß Dich evintu33
Laut Businessinsider fallen Vorstrafen nicht unter die Offenbarungspflicht. Nur wenn Vorstrafen für den Job relevant sind, darf der zukünftige Arbeitgeber bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
Herzlichen Gruß
Rüdiger
Nicht unbedingt. Längst nicht jeder AG fordert ein Führungszeugnis an und so bleiben Deine Verfehlungen zunächst einmal Deine privaten Sorgen; solltest also nicht damit prahlen.
Wenn Du des Diebstahls angezeigt wurdest, dann erscheint das im Führungszeugnis, das so ziemlich jede Firma verlangt, wenn sie Dich einstellen wollen.
Dann kann gut möglich sein, da das Vertrauensverhältnis geschwächt ist