Arbeit und Diebstahl?

4 Antworten

Grüß Dich evintu33

Laut Businessinsider fallen Vorstrafen nicht unter die Offenbarungspflicht. Nur wenn Vorstrafen für den Job relevant sind, darf der zukünftige Arbeitgeber bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.

Herzlichen Gruß

Rüdiger

Nicht unbedingt. Längst nicht jeder AG fordert ein Führungszeugnis an und so bleiben Deine Verfehlungen zunächst einmal Deine privaten Sorgen; solltest also nicht damit prahlen.

Wenn Du des Diebstahls angezeigt wurdest, dann erscheint das im Führungszeugnis, das so ziemlich jede Firma verlangt, wenn sie Dich einstellen wollen.

Dann kann gut möglich sein, da das Vertrauensverhältnis geschwächt ist