Zeiten der Arbeitslosigkeit können als Anrechnungs- und Wartezeiten berücksichtigt werden; Zeiten der alleinigen Arbeitssuche hingegen nicht. Daher mag es sinnvoll erscheinen, sich arbeitslos zu melden.
Es mag sich um eine 20%ige Leistungsminderung für zwei Monate handeln: dies ist bei einer zweiten Pflichtverletzung möglich.
Einkommen des Kindes mindert den höchstmöglichen Kinderzuschlag: es wird zu 45% angerechnet. Die laufende Bewilligung wird aufgrund dessen jedoch nicht geändert: erst mit dem nächsten Antrag wird das Einkommen der vorhergehenden sechs Monate zur Berechnung herangezogen.
Ebenfalls beim Wohngeld wird das Einkommen des Kindes berücksichtigt: dazu gibt es regelmäßig einen weiteren Freibetrag von 100€ für Kinder unter 25 Jahren. Die laufende Bewilligung wird nur geändert, falls das zusätzliche Einkommen das gesamte Familieneinkommen um mindestens 15% erhöht. Nach Fausformel kann man bsp. sagen, dass sich das Wohngeld dann um ein Drittel des zusätzlichen Einkommens verringert.
Die Bereitschaft zu Eigenbemühungen gehört zum gesetzlichen Begriff der Arbeitslosigkeit: ohne Bereitschaft zu Eigenbemühungen zu zeigen, gilt man nicht als arbeitslos und erfüllt somit eine Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht.
Grundsätzlich ist es möglich, gleichzeitig in Vollzeit zu studieren und zu arbeiten.
Es gibt keinen allgemeinen Studistatus. Für die landläufig vertretende Auffassung einer generellen 20-Wochenstunden-Grenze gibt es keine rechrliche Grundlage. Für jeden Rechtskreis muss einzeln beurteilt werden, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Hochschulrechtlich mag es damit jedoch in Baden-Württemberg Probleme geben.
Vereinfacht gesagt ist der Arbeitgeber vollumfänglich für die korrekte Meldung der Beschäftigungsverhältnisse anhand der Auskünfte des Arbeitnehmers verantwortlich. Die Fallgestalltung gibt zur Beurteilung zu wenig her.
Da mit entsprechender Staatsangehörigkeit grundsätzlich Freizügigkeit besteht, kann man sich aufhalten, wo man möchte.
Mit den Zahlungssystemen Girocard oder Maestro kann man nicht online zahlen.
In einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen einem abgebrochenen und einem sich danach wieder anschließendem Studium, kann ein Kindergeldanspruch bestehen. Soweit bisher keine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen wurde, ist eine Erwerbstätigkeit unschädlich; dh. es kann auch in Vollzeit gearbeitet werden.
Ab dem Zeitpunkt der Erbschaft wird es als Vermögen entsprechend den dann tatsächlichen Verhältnissen berücksichtigt.
Jede Wette muss einzeln betrachtet werden. Vom jeweiligen Wettgewinn wird der Wetteinsatz abgesetzt. Das Ergebnis wird dann angerechnet. Verlorene Wetten werden nicht berücksichtigt.
Damit mag es unsinnig erscheinen, im Bereich unterhalb des Bürgergeldanspruchs Wetten einzugehen.
Eine quasi rückwirkende Befreiung ist grundsätzlich bis zu drei Jahren möglich. Ein bescheidloser Härtfallantrag mag – falls überhaupt – schwierig durchzusetzen sein; womöglich könnte ein Klageverfahren notwendig werden.
Zunächst sollte an der Glaubwürdigkeit der Schilderungen gearbeitet werden.
Soweit man die Forderung für unberechtigt hält, sind davon ja auch die Zinsen betroffen.
Vereinfacht gesagt mindert der Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen, wird als von diesem abgezogen. Dies ist jedoch landläufig leider nicht bekannt.
Womöglich besteht eine doppelte Pflichversicherung: einerseits aufgrund der bafög-geförderten schulischen Ausbildung als einem Praktikanten gleichgestellten Schüler, andererseits aufgrund der Halbwaisenrente als Rentner. Für die Fälle der Doppelzahlung gibt es ein Verrechnungsverfahren: zu rechnen ist mit Beiträgen in Höhe von ~130 Euro. Im Bafög gibt es einen Zuschlag ungefähr in Höhe dieser Kosten.
Für ein sich anschließendes Studium gilt dies ähnlich, mindestens bis zum Alter von 30 Jahren. Womöglich ist eine Verlängerung der Altersgrenze aufgrund eines zweiten Bildungsweges zu erreichen.
Bei Bezug weiterer Sozialleistungen mag es andere Antworten geben.
Es ist nicht klar, was mit der Fragestellung gemeint sein soll: die freiwillige Versicherung ist ja eine gesetzliche Versicherung.
Wenn ein Antrag im Entlassungsmonat gestellt wurde, kann ein Anspruch ab dem Entlassungstag bestanden haben.
denn wir haben genug von diesen Problemen die das Jobcenter immer wieder macht,uns bereiten zu muessen.
Das klingt eher nach überfordernder Selbstständigkeit mit mangelhafter Buchführung.
Womöglich mag die Idee mit der Arbeit recht sinnvoll sein.
Ja, das klappt.