Ich glaube nicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt dafür ist. An der Schwelle zu einem Atomkrieg (Russland droht immer wieder mit dem Einsatz von Atomwaffen im Krieg gegen die Ukraine), könnte die Region stark von atomarer Kontamination oder gar Zerstörung betroffen sein und dann war es das mit Deiner Investition.
Du machst am besten gar nichts mehr. Du hast schon zu viel falsch gemacht.
Geh zu einem Rechtsanwalt. Der soll eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung der anderen WG-Mitglieder einreichen. Diese wirst Du aufgrund der geschilderten Situation höchst wahrscheinlich gewinnen. Das dauert zwar alles, erscheint mir aber als der einzige Weg, um ggf. sogar die anderen WG-Mieter und den Vermieter dazu zu bringen, eine Vertragsänderung gemeinsam mit Dir zu machen.
Ich nehme mal an, in Eurem Bekanntenkreis habt Ihr kein Paar, mit dem Ihr Euch auf diesem Gebiete zusammen tun wollt.
Angenommen, Ihr sucht auf einer Online-Plattform und findet ein Paar oder mehrere, die sich interessieren. Nach welchen Kriterien würdet Ihr auswählen? Oder würdet Ihr zuvor mal ein Treffen zum Kennenlernen vereinbaren? Wäre sinnvoll, oder?
Wäre es da nicht am Einfachsten, in einen Swinger-Club zu gehen und dort mal abzuchecken, ob Euch das dort gefallen würde? An einem Pärchentag? Hier könntet Ihr Euch direkt abchecken, ob so ein Vierer Euch dann wirklich noch reizen würde. Vielleicht trefft Ihr dort ein Paar, mit dem man sich im Club nur anfreundet, um dann evtl. zu Hause oder in einem Hotelzimmer weiter zu machen, wenn Euch die "Öffentlichkeit" des Clubs nicht zusagt.
Es gab Zeiten, in denen das viele Frauen gemacht haben und sich nichts dabei gedacht haben. Die Zeiten sind irgendwie wieder prüder geworden und Frauen offenbar in dieser Beziehung vorsichtiger. Sie trauen sich oftmals nicht, obwohl sie es gerne täten. Ich finde das ok, da das jede Frau für sich selbst entscheiden muss.
Da es in den letzten Paar Jahren durch die Medien ging, dass immer mehr Freibäder nichts mehr dagegen haben und auch nicht irgendwie einschreiten werden und vielleicht allenfalls noch irgendwo einen Hinweis haben, dass das nicht gerne gesehen wird, sind Frauen auf jeden Fall freier geworden in ihrer Entscheidung und wenn eine Frau sich entscheidet, das Oberteil abzulegen, ist das für mich ok.
An einem Badesee, der nicht irgendwie geregelt ist, sowieso und daheim im Garten auch, wenn sie das nicht direkt an einem Platz machen, der von Nachbarn oder Passanten als aufdringlich empfunden wird.
Ich habe Sonstige markiert, weil ich eigentlich auf alle stehe, die schön geformt sind. Größe unerheblich. Es kommt vor allem darauf an, mit welcher Frau sie verbunden sind.
Ihr dürft streichen. Natürlich!
Sollte es dennoch Nachbarn geben, die sich belästigt fühlen, nur weil Ihr arbeitet und gelegentlich in Malerklamotten im Treppenhaus erscheint, dann fragt sie doch einfach, ob sie selbst noch nie umgezogen sind.
Auch als Mann finde ich Brüste in schöner Unterwäsche, einem Kleid,... super schön. Dabei kommt es gar nicht so sehr auf die Größe an.
Wenn man nackte Brüste zu sehen bekommt, z. B. an einem Badestrand, finde ich diese auch immer super schön.
An einem reinen FKK-Strand oder im FKK-/Sauna-Bereich einer Therme o. ä. sieht man aber gelegentlich auch nicht so schöne. Ok, man muss ja nicht hinsehen.
Aber wie geht es Dir, wenn Du in den Spiegel schaust? Findest Du wirklich, dass Deine Brüste unattraktiv sind?
Wenn ich Mieter einer Wohnung bin und ein Zimmer frei ist, für das ich auch keine Verwendung habe, kann ich das untervermieten. Dazu muss ich aber die Erlaubnis des Vermieters einholen, der diese normalerweise nicht versagen kann.
In Deinem Fall ist es aber so, dass Du nicht einen Teil Deines Zimmers unter vermietest, sondern für eine gewisse Zeit das ganze Zimmer, was in einer WG zusätzlich bedeutet, dass Dein Untermieter auch noch die Möglichkeit erhält, alle sonstigen gemeinschaftlichen Räume und Einrichtungen zu nutzen.
Ich denke, es liegt auf der Hand, dass man das nicht ohne Erlaubnis der übrigen WG-Bewohner, insbesondere des Hauptmieters macht, der an Dich untervermietet hat.
Dass man das nicht macht, ist das eine, dass es gesetzlich verboten ist, noch das andere:
§540 BGB in Verbindung mit §543 BGB, wo die unerlaubte Überlassung an Dritte ausdrücklich als Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung genannt wird.
Eine fristlose Kündigung gilt dann direkt auch für Deinen Untermieter.
Die Aktion war nicht in Ordnung von ihm, aber eines verstehe ich nicht:
2 Minuten sind bei einer solchen Aktion, die man selbst nicht will, eine sehr lange Zeit.
In dieser Zeit hättest Du mindestens einen Würgeanfall bekommen und womöglich das Gefühl, dass Du erstickst.
Dabei wäre es vermutlich leicht gewesen, einfach mal herzhaft zu zu beißen, um Dich zu wehren und ihm zu zeigen, dass Du mit dieser Aktion nicht einverstanden bist.
Vermutlich warst Du so irritiert und überrumpelt, dass Du Dich in dem Moment machtlos gefühlt hast. War es so?
Erkläre ihm, dass das nicht in Ordnung war und dass er das nie mehr wieder tun soll, wenn Eure Beziehung noch eine Zukunft haben soll. Natürlich muss er die Bilder löschen. Macht er öfters Bilder bei Euren sexuellen Aktivitäten?
In Bezug auf dieses Wochenende wohl eher eine nasse Angelegenheit, als ein Nervenkitzel.
Ich würde sagen, es ist relativ billig, wenn man bedenkt, dass andernorts Baugrundstücke mehr als den 10-fachen Quadratmeterpreis kosten. Außerdem kommen noch Kosten, wie Maklerprovision, Grunderwerbssteuer und Gerichtskosten dazu. Auch der Notar will bezahlt werden. Und was, wenn es noch nicht erschlossen ist?
Teile Deinem Lehrer oder der Lehrerin mit, dass Du aufgrund dieser wenigen Angaben niemals berechnen kannst, wie teuer oder wie billig das Grundstück wirklich ist.
Wenn Ihr regelmäßig seit 10 Jahren monatlich einen Betrag überweist, der deutlich höher ist, als eine reine Beteiligung an Nebenkosten, dann habt Ihr einen Mietvertrag, nämlich einen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag, der auf jeden Fall rechtsgültig ist.
Für Deine Schwiegermutter bedeutet das, dass es rein steuerlich keinen Unterschied macht, ob es ein Dokument mit der Bezeichnung Mietvertrag gibt oder nicht. Wenn sie Miete kassiert, muss sie die Anlage V zur Steuererklärung ausfüllen und mit abgeben. Dass sie das nun 10 Jahre lang nicht gemacht hat, könnte man auch als bewusste Steuerhinterziehung werten.
Was steht denn auf den regelmäßigen Überweisungen? "Miete" oder Abschlag (wofür?)?
Wenn Ihr einen Abschlag in enormer Höhe bezahlt, um Euch an Finanzierungskosten für ein Haus zu beteiligen, das ihr mal bekommen sollt, werdet Ihr aber keine Chance auf einen Kinderzuschlag haben, denn faktisch würde Euer Einkommen dann zum Leben reichen. In diesem Fall wohnt Ihr mietfrei bei der Schwiegermutter und habt immerhin 800 € übrig, um sie bei der Abzahlung des Hauses zu unterstützen. So läuft das wohl nicht.
Du wohnst in einer eigenen Wohnung, in der Du angemeldet bist. Irgendwann ziehst Du bei Deinem Lebenspartner ein und willst dort dauerhaft wohnen. Rein aus Vorsicht willst Du aber Deine Wohnung nicht kündigen.
Proforma wohnst Du also in Deiner Wohnung, hältst Dich aber immer bei Deinem Lebenspartner auf. Wo kein Kläger, da kein Richter und insofern wäre hier ein faktischer Unterschied zwischen Melde- und Wohnanschrift.
Rein rechtlich müsstest Du Dich aber ummelden, wenn Dein Lebensmittelpunkt nun ein anderer ist, auch wenn Du die Wohnung noch behältst. Rein rechtlich also müssen Melde- und Wohnanschrift überein stimmen.
ein amerikanischer Präsident, sollte wie jeder Staatenlenker, eine integre Persönlichkeit sein. Leider sehen wir aber, dass in vielen Staaten der Welt von Integrität keine Rede sein kann.
Aber das ist Wunschdenken. Die US-Verfassung lässt es zu, dass Trump weiter kandidieren kann, weil offenbar in der Zeit der Entstehung niemand daran gedacht hatte, dass es jemals zu einer solchen Situation kommen kann und hat das auch fast 250 Jahre so angedauert.
Immerhin sieht man aber, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat möglich ist, auch Leute vor Gericht zu stellen, die sich ansonsten als komplett über dem Gesetz erhaben ansehen.
Das Urteil wird Auswirkungen auf seine Kandidatur und seinen Wahlkampf haben, aber wir wissen noch nicht in welche Richtung diese gehen werden.
Das hätte keine Auswirkung auf die Grunderwerbssteuer, denn diese umfasst alle im Vertrag genannten Positionen, also z. B. auch, dass Ihr das Darlehen weiter zahlt.
Lässt man das aber weg, kommt jemand vom Finanzamt auf die Idee und prüft die ganze Übertragung nach und dann ist man womöglich wieder dabei.
Besser als ein Verkauf wäre doch eine Schenkung, denn dabei fällt keine Grunderwerbssteuer an. Der Schw.-Vater könnte seiner Tochter das Haus im Rahmen einer Schenkung übertragen. Ihr zahlt künftig an die Bank die Kreditraten und Tilgung und schenkt dem Schw.-Vater 65000 €. Das könnte man wiederum auch in Raten machen.
Redet mal mit einem Notar darüber und mit der finanzierenden Bank.
Du hast Dich völlig richtig verhalten. Auch Deine Reaktion (peinlich und doch gefallen) ist völlig normal. Da kommen zwei Faktoren zusammen. Einerseits, dass Du nicht einfach berührt werden willst und andererseits Dein Stolz darauf, dass Du so auf die Jungs wirkst. Das passiert unterbewusst. Du bist nicht abartig.
Wichtig ist aber, dass Du Grenzen setzt und nicht etwas mit Dir machen lässt, was womöglich andere anstachelt, mehr zu wollen. Gruppendynamik kann sehr gefährlich werden.
Das habe ich Dir auf ähnliche Frage schon mal geantwortet:
Scheint mir, Du bist eifersüchtig, wenn ich mir Deine Frage von vor 2 Monaten anschaue. Dein Kumpel darf was, was Du nicht darfst.
Ansonsten, wenn Du ein Problem damit hast, mit wem Dein Kumpel rummacht, musst Du mit ihm reden und das klären. Vielleicht ist er dann nicht mehr Dein Kumpel.
Was Deine Tante macht, geht Dich nichts an.
Da hast Du aber noch nichts von Video geschrieben. Das einzige, was Du jetzt sinnvoll machen kannst, informiere Deine Tante darüber, dass Dein Kumpel mit diesem Video hausieren geht und es überall herum zeigt. Du siehst dann schon an der Reaktion, wie ihr das gefällt.
Legal ist es eigentlich immer, Nudes zu verschicken. Das größere rechtliche Problem ist der Besitz von Nudes, wenn diese Minderjährige zeigen. Wer verschickt, besitzt auch und wer bekommt, ebenso.
Also gilt als Faustregel: Wer Nudes von sich verschickt, sollte wenigstens 18 sein und wer welche bekommt, sollte darauf achten, dass die abgebildete Person erkennbar erwachsen, also mindestens 18 ist.
Außerdem: Das Persönlichkeitsrecht am Bild darf nicht verletzt werden, also wenn z. B. eine andere Person (mit-)abgebildet ist, die nicht das Einverständnis schriftlich erklärt hat.
Aber noch wichtiger: Nudes von sich zu verschicken ist eine sehr große Dummheit. Zumindest dann, wenn das Gesicht einwandfrei erkennbar ist. Einmal irgendwo im Netz kann man solche Bilder nie wieder löschen und man hat es nicht in der Hand, was irgendwann damit mal gemacht wird und wenn es in ein paar Jahren ist.
Kalkin ist ein Putz. Ob es ein besonderer Putz ist weiß ich nicht, aber was Deine Vermieterin wohl meint, ist eine Isolierfarbe, die als Nikotinsperre aufgebracht werden muss, wenn Ihr irgendwann auszieht.
Grundsätzlich ist es so, dass man Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten kann. Eine Kündigung deswegen ist also nicht möglich. Sie hat Euch aber auf die besonders hohen Renovierungskosten aufmerksam gemacht, die auf Euch zu kommen können, wenn Ihr irgendwann die Wohnung zurück gebt. 1 12,5 kg Eimer Isolierfarbe einer bekannten Marke kostet ca. 200 €, also 5x so viel, wie eine normale weiße Wandfarbe.
Wir hatten das schon zweimal. Die einen Mieter haben natürlich immer nur auf der Terrasse geraucht, aber das ganze Haus stank nach kaltem Rauch. Alle Wände und Decken waren gelb, Türrahmen und Fensterrahmen ebenfalls. Rollladengurte auch und Bodenbeläge mussten sowieso ausgetauscht werden. Bis auf einen im Wohnzimmer: Parkett, das man abschleifen konnte.
Die Reinigungs- und Renovierungsarbeiten kosteten rund 8000 €, die wir gerichtlich bei den Ex-Mietern einklagten.
Der andere war ein Mieter, der auch nur auf dem Balkon oder bei offenem Fenster geraucht hat. Dennoch war innen alles vergilbt. Wie er das geschafft hat? Auch hier waren aufwändige Renovierungen notwendig, die er auch bezahlt hat.
Also macht Euch darauf gefasst und glaubt mir, nicht Euer Eindruck ist es, der entscheidet, ob aufwändig renoviert werden muss oder nicht. Dem Vermieter ist es jedenfalls nicht möglich, eine Wohnung an neue Mieter zu vermieten, wenn diese immer noch nach Rauch stinkt, der beim Anstrich mit normaler Wandfarbe immer wieder durch kommt. Schaden bei einer Wohnung, die nicht mehr vermietet werden kann u. U. mehrere 100 Tausend Euro.
Einfache Antwort: Weil es genug Menschen gibt, die das bezahlen.
Sie sind bereit, das zu bezahlen, weil sie auch da wohnen wollen, wo andere "Reichs" auch wohnen.