Du hast dich nach einer Belehrung zum Tatvorwurf eingelassen. Der Polizist kann entsprechend als Zeuge darüber berichten und dann fließt es in die Beweisaufnahme mit ein.

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Das ist lediglich eine Anordnung zur Gefahrenabwehr gewesen. Wenn du dagegen verstoßen solltest, hat die Polizei keinerlei Handhabe gegen dich.

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Richte bei deinem Postamt einen Nachsendeauftrag ein. Dann hast du die Post am nächsten Tag in Frankfurt.

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Nein, du kannst zwar die 110 anrufen, aber im Gegensatz zu dir wissen die Beamten, dass bei einer Ruhestörung kein Durchsuchungsbeschluss eingeholt werden muss, sondern ein Betreten nach dem Polizeigesetz geregelt ist. Wenn du nicht öffnest, nehmen die den 45er Schlüssel auf deine Kosten.

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Nein wenn du denen erklärst wie deine Lage ist

Bestrafen tut die Polizei sowieso nicht und wie du schon schreibst, sind die Teile legal.

Allerdings werden die zur Gefahrenabwehr eine starke Dezimierung deiner Werkzeuge vornehmen und/oder dir einen Platzverweis erteilen.

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Der gute alte Pömpel wirkt immer noch Wunder. Auch mit dem Druckluftpistolen habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Falls du zur Chemie greifen solltest: nimm unbedingt Flüssigen Rohreiniger. Pulver können bei falscher Anwendung die Verstopfung im wahrsten Sinne der Wortes noch zementieren!

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Das muss jeder mit sich selbst abmachen, ABER die Seele leidet grundsätzlich, wenn man Geheimnisse mit sich herum trägt und ständig sich selbst kontrollieren muss, um sich nicht zu "verplappern".

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Pures Zivilrecht und er müsste schon beweisen, dass ihm ein Nachteil durch dein fahrlässiges Unterlassen entstanden ist.

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Wenn diese Halle eine Betriebserlaubnis hat, ist das dein persönliches Pech. Du kannst auch nicht neben einem Hochofen, Fußballstadion oder einer Tankstelle einziehen, und erwarten, dass da Nachtruhe herrscht.

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Wenn die Bekleidung kein Beweismittel ist, wird dem Betroffenen selbstredend die Möglichkeit gegeben, sein Menschenwürde wieder herzustellen. Je nach Logistik kann das aber dauern.

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Die Partei als solche darfst du in der Art kritisieren, wobei das aber als Meinung gekennzeichnet werden muss.

In einem Zeitungsartikel würde die Pressefreiheit ausgereizt, da es dann Verleumdung wäre.

Ein Parteimitglied kann dich wegen Beleidigung anzeigen, denn deine Aussage stellt einen Angriff auf die Würde der Person dar.

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Nein. Dafür geht man nicht in den Knast.

Die Geschichte ist nicht glaubwürdig, denn ein Fahrverbot wird für Kraftfahrzeuge verhängt, nicht für Fahrräder!

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Hatte Peter Maffay auch ; - )

Das ist nicht strafbar.

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Wenn das Quad eine entsprechend hohe Anhängelast im Fahrzeugschein stehen hat: ja.

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