Bevor du eine Haartransplantation machen lässt solltest du erstmal Finasterid nehmen. Nach einer Haartransplantation ist das ohnehin ein Muss, weil nur die versetzten Haare vom erblichen Haarausfall ausgenommen sind, die anderen Haare jedoch munter weiter ausfallen.

Das Mittel stoppt in 90% der Fälle den Haarausfall durch Hemmung der Umwandlung des Testosterons in Dihydrotestosteron, das (erblich bedingt) eine schädigende Wirkung auf die Haarwurzeln hat.

Gleichwohl ist es nicht frei von Nebenwirkungen, insbesondere psychischer und sexueller Natur.

Bezüglich deiner Frage, es werden ja deine Haare genommen und versetzt. Mit anderen Worten - deine flache Haarstruktur bleibt erhalten.

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Das Wort ist instrumentalisiert, nicht indoktriniert.

Wenn das Wahlplakat echt ist, ist das reiner Populismus.

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Das gehört zum deutschen Wesen mit dazu.

Sich über jeden Mist aufzuregen.

Rechts, links, Mitte - man regt sich über jeden Quatsch auf und bekämpft sich lieber, anstatt einfach mal miteinander einen Trinken zu gehen und Unstimmigkeiten aus der Welt zu räumen.

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Ich bezweifle, dass das die Leute u.a. in Hamburg-Steindamm großartig interessiert.

Das ganze Thema wird durch die Medien massiv aufgebauscht, was nur dazu führt, dass L‘amour toujours mehr und mehr zu diesen Tönen erklingt.

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Nein

In meinem Beruf arbeitet man körperlich und man muss über soziale Fähigkeiten verfügen.

Beides kann die KI (noch) nicht.

Allerdings würde mir eine Anwendung einfallen, in der KI sofort sehr nützlich sein könnte.

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Kommt auf die Station und den Tag an.

Auf meiner inneren Station führt in der Regel der Stationsarzt (meist ein Assistenzarzt) die Visite alleine durch. Mindestens 1mal pro Woche wird er durch einen Oberarzt oder durch den Chefarzt begleitet, die als seine Vorgesetzten die durch den Stationsarzt begonnene Therapie überwachen, ggf. anpassen und als Verantwortliche für den Patienten sich natürlich auch ein Bild von diesem machen.

Begleitet wird die Ober- oder Chefarztvisite durch die Bereichspflegekraft, ggf. auch durch die Physiotherapie, den Sozialdienst etc., die dem Arzt Informationen über den Patienten geben und Anweisungen zur Therapie aus erster Hand erhalten.

Oft werden die Ärzte auch durch Arztstudenten im praktischen Jahr begleitet.

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wirklich übertrieben

Das Lied finde ich großartig und ein Verbot völlig Schwachsinnig.

Was kann das Lied dafür, wenn es von Säufern mit schlechtem Humor derart umgedichtet wird.

https://youtu.be/w15oWDh02K4?si=NtIceY7pmtm5FOWh

Das Lied ist einfach nur eine Legende in seiner Musikrichtung.

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Finasterid ist ein Muss. Unter Umständen auch Minoxidil.

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Für ihre Aussendarstellung, ihr politisches Personal und dessen Qualifikationen und selbstverständlich für ihre Politik.

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Pflegefachfrau-/mann - Ausbildung verkürzen nach Pflegeberufsgesetz?

Hallo zusammen,

ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau und möchte meine Ausbildung um 12 Monate verkürzen.

Laut §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Ausbildungsverkürzung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.

Da ich bereits mein Abitur (anerkannte Hochschulreife) abgeschlossen habe, erfüllt dies einen Verkürzungsgrund. Daher habe ich den Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei meinem Ausbilder eingereicht. Leider erhielt ich die Antwort, dass eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht möglich sei, basierend auf §6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG).

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
(1) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Die beiden Gesetze scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen: §8 Abs. 1 des BBiG ermöglicht eine Verkürzung, während §6 des PflBG dies ausschließt.

An wen kann ich mich wenden, um diese rechtliche Frage zu klären? Sollte ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen oder gibt es eine andere Stelle, die hierbei weiterhelfen kann?

Viele Grüße

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Für die Pflegeausbildung gilt primär das Pflegeberufegesetz, nicht das Berufsbildungsgesetz.

Praktisch wäre eine Verkürzung auch ziemlich unwahrscheinlich, weil du Pflichtstunden in der Praxis (insbesondere in den Außeneinsätzen) erfüllen musst.

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