Reiserücktrittversicherung?

3 Antworten

Kommt drauf an wer die Risikopersonen der gebuchten Versicherung sind. Ist nicht unüblich, das die bei plötzlicher schwerer Krankheit eines Familienmitgliedes greift, kann teils auch nicht nur die engsten Verwandten sein, auch Tante z.b.

Aber musst du in den Unterlagen gucken.

Das müsste dann speziell auch so vereinbart sein, (ist es zu 99 % nicht).

Dein Vater ist ja im Krankenhaus und wird dort versorgt. Das ist also KEIN sachlicher Grund für einen Versicherungsfall.

Das sollte in den Versicherungsunterlagen stehen. Da jede Versicherung ihre eigenen Bedingungen hat, lässt sich dazu keine allgemeingültige Aussage treffen.