Muss Polizei Identität von Tätern freigeben?
Hallo,
mal angenommen jemand beleidigt mich im Internet anonym und ich erstatte Anzeige. Lass wir mal aus, dass diese Fälle oft nicht von der Polizei bearbeitet werden. Mal angenommen, die Polizei kümmert sich drum, wird mir dann auch die Identität (Name, Adresse, Wohnort) von der Polizei mitgeteilt oder gibt es da für den Täter ein Recht auf Privatsphäre?
Also vorrausgesetzt, die Polizei FINDET den Täter.
4 Antworten
Einer meiner Freunde wurde angezeigt und stellte eine Gegenanzeige aus.
Er hatte keine Möglichkeit die Daten der Person zu erfahren.
Übrigens, beide sind einfach davon gekommen🤷♀️
Nein natürlich muss sie das nicht, sie darf es auch nicht, dass die dem Schutz der Person.
Sie darf es nicht, weil es die Daten der Staatsanwaltschaft sind und die darf nur die selbige herausgeben.
Als Anzeigenerstatter hast Du ein Recht auf Akteneinsicht. Da kannst Du Dir alle Daten holen.
Vestehe ich das richtig? Also, wenn ich jetzt Rache nehmen möchte und den Täter zusammenprügeln möchte, hole ich mir einfach seine Daten (Adresse) bei der Akteneinsicht?
Das wäre rechtswidrig, eine Straftat und Du würdest Dich wundern, wie hart die Justiz darauf reagiert.
Selbstverständlich darf man in einem Rechtsstaat erfahren, welche Aussagen und Beweise gegen einen vorliegen. Alles andere wäre Tür und Tor offen für Willkür.
Moment mal, wir reden aneinander vorbei. Du sagst "Selbstverständlich darf man in einem Rechtsstaat erfahren, welche Aussagen und Beweise gegen einen vorliegen." Aber das ist was anderes als "Selbstverständlich darf man in einem Rechtsstaat erfahren, wo der Angeklagte wohnt."
Nein, man muss erfahren können, wer die Person ist, die einen belastet. Damit diese Person auch Post wie Vorladungen bekommen kann, muss eine Adresse bekannt sein. Es ist sogar eine Ordnungswidrigkeit wenn man u.a. seine Anschrift nicht oder falsch angibt der Polizei gegenüber, 111 OWiG. Plus Familienstand, Staatsangehörigkeit, Geburtsort und -Tag usw. Zudem kann ja nicht jeder Akteneinsicht bekommen.
Nur wenn es vor Gericht geht.
Das heisst, man bekommt vom Täter nur etwas mit, wenn es vor Gericht geht, ansonsten nie?