Eltern weigern sich Unterhalt zu leisten weil ihnen meine Ausbildung nicht passt?
Nachdem ich letztes Jahr feststellen musste, dass das Studentenleben einfach nichts für mich ist, habe ich eine Ausbildung zum präparationstechnischen Assistenten angefangen.
So weit so gut, mir gefällt die Ausbildung sogar sehr, auch wenn das vielleicht eigenartig klingen mag.
Genauer genommen bin ich nämlich in der Gerichtsmedizin tätig, was wiederum offensichtlich bedeutet dass ich an menschlichen Leichen arbeite.
Meinen Eltern gefällt das überhaupt nicht, schämen sich gar und stempeln mich als psychisch gestört ab, jetzt weigern sie sich Unterhalt zu leisten.
Das Familiengericht weiß bereits bescheid, allerdings dürfte bekannt sein dass so ein Prozess gerne mal länger als ein Jahr dauert, und mein Erspartes wird mir nicht lange reichen, die Ausbildung an sich ist nämlich unvergütet.
Ich weiß schon gar nicht mehr, wie ich mir jetzt helfen soll. Daher würde ich Rat von Leuten die vielleicht schon ähnliches erleben mussten wert schätzen.
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Wirst du denn für diese Arbeit denn nicht bezahlt?
Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt, nein.
BAB, Kindergeld (wo wohnst du)?
Wer eine schulische Ausbildung macht, der hat keinen Anspruch auf BAB, zumal ich noch zu Hause wohne.
Wo ist dein Problem?
Du wohnst bei deinen Eltern und wirst da versorgt. Genau DAS ist die Unterhaltsleistung deiner Eltern.
Was willst du denn noch?
Und das weißt Du woher ? Ich werde nicht versorgt, soll meinen Eltern Miete und ect. zahlen, mehr als ich in Anspruch nehme. Sonst wäre das Familiengericht doch gar nicht im Bild.
6 Antworten
Meine Eltern verlangen mir ab, dass ich ihnen Miete, Strom und Wasser zahle, und auch alles andere (bspw. Nahrung) muss ich mir selbst
Dann stelle diese Zahlung ein- sollen sie dir Wasser und Strom abstellen und dich auf Zahlung verklagen.
Bleibt Nahrung - sperren sie den Kühlschrank zu? Lass dich noch wegen Diebstahl und Mundraub anzeigen
Bleibt Kleidung - sollte mit einem Nebenjob lösbar sein.
Richtig - rauswerfen dürfen sie dich, dann sind sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet. Dass das Verhältnis so zerstört ist, dass ein Auszug der einzige Weg ist - stellen sie unter Beweis.
Das Geld nicht bar geben - immer schön überweisen mit dem Betreff Miete, Wasser, Strom.- ggfs kannst du hier noch eine Rückzahlung erreichen.
Gibt es keine Omas Opas Tante Onkel - die unterstützen und deinen Eltern etwas Vernunft beibringen.? Deine Eltern sollten jeden Weg akzeptieren der es dir ermöglicht auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance zu bekommen.
Nicht desto trotz würde ich beim Jobcenter vorsprechen, ob es hier vielleicht die Möglichkeit eines Vorschusses gibt. Such einfach die letzte Einkommensteuererklärung der Eltern und fotografier sie .
2. Krass krank.
Solche miesen Eltern braucht echt keiner. Sie sollten immer hinter dir stehen und dich unterstützen.
Ich finde den Beruf nice...hört sich doch cool an in der Gerichtsmedizin zu arbeiten. Halte durch. Alles Gute!
Bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung, egal was, sind deine Eltern Dir unterhaltspflichtig, sei es in Naturalien oder Geld.
Deine Eltern können da gar nichts mitreden. Das Studium von einem Nachwuchs- hätte ich wohl trotzdem gezahlt , wenn ich gekonnt hätte, meine Vorbehalte habe ich geltend gemacht. Aber, obwohl dann Nachwuchs Bafög bekam, habe ich noch was zugeschustert, weil sich meine finanzielle Lage besserte - als es ging.
. Eigentlich finde ich das gut so, Kinder sollen zu nichts gezwungen werden, aber oft haben Eltern auch schlicht und ergreifend RECHT und ich hätte lieber auf meine Eltern gehört, mein Nachwuchs teils besser auf MICH- aber trotzdem habe ich meinem Nachwuchs eigene Erfahrungen zugestanden.
Und in Deutschland ist das im Unterhaltsrecht eindeutig geregelt , was ich auch gut finde.
Und es gibt da noch ein Zauberwort: "Einstweilige Anordnung", damit kann man eine Vorentscheidung gerichtlich erzwingen, wenn man bis zur eigentlichen Entscheidung nicht überleben könnte.
Aber so einen Schritt würde ich mir mehrmals überlegen.
Wioe sieht es mit Deiner Gesundheit aus? Wenn die durchschnittlich ist- auf Dein Alter bezogen und Du neben Deiner Ausbildung einen Job ausüben könntest , würde ich dem Antrag auf einstweilige Anordung u.U. nicht stattgeben- schätze , daß das unterschiedliche RichterInne/n vielleicht unterschiedlich bewerten!
Danke für die ausführliche Antwort.
Gesundheitlich würde ich wohl eher unterdurchschnittlich abschneiden, auch wenn man beide Augen zu drückt.
Ich bin genetisch bedingt herzkrank, habe eine bilaterale Hüftenfehlstellung und geistig leide ich unter Autismus sowie einer traumatischen Angststörung.
Nebenbei verkaufe ich gegen Auftrag Zeichnungen, selbstverständlich gewerblich, aber zum Leben reicht das in tausend Jahren nicht.
Unabhängig von dem, was deine Eltern dazu meinen. Eine Assistentenausbildung ist oft sinnlos, man wird nicht so umfangreich ausgebildet, und deshalb nachher oft für langweiligere, einfache Aufgaben eingesetzt. Und verdient natürlich auch entsprechend weniger.
Eine weitere richtige Ausbildung (in einem anderen Fachbereich) dauert dann abzüglich dem ersten Jahr, wenn möglich, noch mal 2,5 Jahre.
Einzig wenn du doch noch studieren wölltest, und die jetzige Ausbildung als etwas Praxiserfahrung siehst, fände ich das nachvollziehbar.
Rede mal mit deinen Eltern , die wollen bestimmt nur eine Aussage von dir, das du etwa weißt was du da machst, und wie du dir die folgenden Jahre vorstellst.
Ich finde den Begriff "Assistent" in diesem Fall etwas irreführend. Ich finde das was ich mache spannend und auch nicht gerade unwichtig. Wenn sich mein Notenschnitt hält kann ich mich nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung übrigens auch für ein Medizinstudium einschreiben.
Meinen Eltern geht es hier tatsächlich nur darum, dass sie keinem erzählen möchten was ihr Kind macht.
Vermutlich hast Du Anspruch auf öffentliche Hilfen. Hast Du schon mit dem Sozialamt gesprochen wegen finanzieller Hilfe?
Selbstverständlich habe ich das, aber solange meine Eltern theoretisch in der Lage sind mit Unterhalt zu zahlen oder anderweitig zu leisten werden die sich weigern mir Gelder zu genehmigen und mich an das Gericht zurückverweisen.
Ich würde mich mal an das Jugendamt wenden und über die eine Ausbildungsbeihilfe beantragen. GGf. holen die sich auch das Geld bei deinen Eltern.
Auf eine Ausbildungsbeihilfe habe ich keinen Anspruch, das Familiengericht hängt meinen Eltern sowieso schon auf den Fersen, aber der Prozess wird eben eine halbe Ewigkeit laufen.
1. Rausschmeißen dürfen sie mich wohl leider, auch wenn sie dann eigentlich dafür sorgen müssten dass ich mir anderweitig eine Unterkunft finanzieren kann.
2. Ich habe meinen eigenen Kühlschrank, von den Sachen in ihrem machen sie Bilder und führen eine Art Inventarliste
3. Kleidung an sich ist mein geringstes Problem, die lässt sich ja waschen und bei sorgsamer Behandlung kommen da auch keine Löcher rein.
Trotzdem möchte ich mich bedanken, ich musste wegen diesem Kommentar erstmal ordentlich schmunzeln.