Bestanden oder nicht?

2 Antworten

Hängt ein Wenig an der Gewichtung der entsprechenden Zensuren. Grundsätzlich KANN mit einer mangelhaften Leistung die Gesamtprüfung noch bestanden sein - jedenfalls dann, wenn es sich um kein Sperrfach handelt und die Gesamtleistung über 50 Punkten liegt.

Ggf. kannst du aber eine mangelhafte Leistung noch mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung ausgleichen und so in dem Fach auf 50 Punkte kommen, falls du so dann bestehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – IHK-Prüfer

Wenn du das selbst nicht rausfinden kannst .. das eine mangelhaft könnte vielleicht problematisch werden, aber ich kenne ja den ganzen Text zu den Bestehungsregeln nicht


Irmak562 
Fragesteller
 18.05.2024, 02:33

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend, im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens ausreichend, in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet worden sind

genau stand es

0