Begleitetes Fahren (bf17) mit Tante?

1 Antwort

Bei der Haftpflichversicherung ist das Auto versichert!

Das heißt, es besteht immer Versicherungsschutz, egal wer am Steuer sitzt. Und das ist das einzige, was den Gesetzgeber interessiert.

Es bieten nur Versicherungen Rabatte auf die Versicherungsbeiträge an, wenn der Versicherungsnehmer zusagt dass z.B. keine Fahranfänger oder generell keine Fremden mit dem Auto fahren. Diese Rabatte ändern nichts daran, dass die Versicherung zahlen muss wenn dann doch eine dieser Personen mit dem Auto fährt und einen Schaden verursacht... Sie wird nur mit dem Versicherungsnehmer den Rabatt rückwirkend streichen und entsprechende Nachzahlungen fordern. Das ist aber eine Sache zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, da hat der Gesetzgeber nicht viel mit zu tun.

Grundsätzlich ist bei BF17 übrigens trotzdem derjenige am Steuer auch der Verantwortliche. Also derjenige, der an Unfällen die Schuld trägt und der, für den sich die Versicherung interessiert. Derjenige auf dem Beifahrersitz ist zwar rein führerscheinrechtlich als Berater gefordert, aber kann nicht ins Fahren eingreifen und trägt dementsprechend auch keine Verantwortung.