Darf man die bf17 prüfbescheinigung behalten?

2 Antworten

Eigentlich nicht, aber fragt mal an, ob das ausnahmsweise möglich wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Ja, du darfst die Prüfbescheinigung für die Begleitete Führerscheinprüfung (BF17) behalten, auch wenn du bereits den regulären Kartenführerschein erhalten hast. Die BF17-Prüfbescheinigung dient als Nachweis für die erfolgreich abgelegte Fahrprüfung im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Auch wenn du später deinen Führerschein umtauschen musst (zum Beispiel aufgrund eines neuen Personalausweises oder aus anderen Gründen), behält die Prüfbescheinigung ihre Gültigkeit als Nachweis für deine Teilnahme und erfolgreiche Absolvierung des begleiteten Fahrens. Du solltest die Prüfbescheinigung sicher aufbewahren, da sie in manchen Situationen als Nachweis für die Fahrerlaubnis ab 17 dienen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DaKaBo  11.05.2024, 22:18
Ja, du darfst die Prüfbescheinigung für die Begleitete Führerscheinprüfung (BF17) behalten, auch wenn du bereits den regulären Kartenführerschein erhalten hast.

Mein Sohn musste den rosa Zettel abgeben, als er den Kartenführerschein bekommen hat.

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