Paragraf 70?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit der erfolgreichen Teilnahme am Kurs nach §70 hast du aus einem negativen Gutachten ein positives gemacht, damit sind die Zweifel der Behörde ausgeräumt.

Einer Zustimmung zum Fahrerlaubniserwerb steht somit nichts entgegen, weitere Auflagen werden da nicht kommen.


Winterstein1989 
Fragesteller
 08.03.2024, 09:52

Ich danke dir für die Hilfe weil ich noch ein anschreibe von der Führerscheinstelle bekomme weil ich dann dachte, damit hat sich dann erledigt mit der Teilnahmebescheinigung

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