Sog. Schwarzfahren ist kein Betrug, sondern Erschleichen von Leistungen. Der Betrug muss sich als auf was anders beziehen.
Nennt sich Unterschlagung und ist strafbar.
Nein, der Betreiber kann die Bilder löschen, mit Weichzeichner aufhübschen oder Micky-Maus-Köpfe drauf machen. Ganz legal.
Alle, wirklich alle warten auf so schlaue Fragen wie deine.
Das ist nicht Film mit Regie und Deehbuch, das nennt sich echtes Leben.
Ich möchte einfach nur an ein Zitat von Dieter Nuhr erinnern.
In deiner "Realität" werden täglich hunderte Gruppenvergewaltigungen begangen und Dutzende Menschen mit Messern getötet oder verletzt?
Nimm' zur Kenntnis, dass es eben nicht die Realität ist. Davon gibt es nämlich nur eine. Da nutzt auch kein Maulen, ich sei oder andere seien realitätsfremd oder sonst was.
Ich bat lediglich um Argumente oder Belege, nicht um dein Bauchgefühl oder deinen Telegram-Kanal.
Den Strafantrag zurücknehmen und warten, was geschieht.
Im Bereich von Bahnhöfen, Haltestellen, öffenrlich stark frequentierten Orten dürfen sie sogar deine Sachen oder Dich elbst durchsuchen.
Wende Dich schriftlich an die Staatsanwaltschaft und fordere Dein Handy zurück.
Zudem schreibst Du einen Brief an die Polizei und schilderst, dass Du immer und überall angehalten und überprüft wirst und bittestbum Erklärung.
Du wirst in beiden Fällen Antwort erhalten.
Wo die Sonne der Erkenntnis niedrig am Horizont steht, werfen selbst (blau-braune) Zwerge lange Schatten.
Der Ausgang der Europawahl hat nichts mit der (nach einer Bundestagswahl) rechtmäßig gewählten und amtierenden Bundesregierung zu tun.
Wenn demnächst bei der Kommunalwahl drei Linke Bürgermeister werden, muss dann die Regierung in Berlin auch zurücktreten? Nein? Ach so, da gibt es keinen Zusammenhang? Ja dann.....
Nein, entgegen allen anderen Behauptungen. Nein.
Wählbar? Leider ja.
Wählenswert? Da gehen die Meinungen weit weit auseinander.
Kann man dem getöteten Beamten nicht einfach seine Würde lassen und NICHT solche bescheuerten Fragen stellen?
Es gibt selbstverständlich keine normalen Nummern, die mit 112 anfangen.
Und ja, das könnte Ärger geben.
Und ja, ich würde es schon mal den Eltern sagen, vorsichtshalber.
Wenn es eine "normale" Durchsuchung war, haben sie Dir einen Durchsuchungsbeschluss dagelassen. In dem ist die Verdachtslage geschildert, nach der ein Richter den Beschluss unterzeichnet hat. Da lies' mal zuerst.
Zudem ist dringend anzuraten, einen Anwalt zu nehmen. Das Handy kommt davon allerdings keinen Tag eher wieder.
Selbst zu Brandts und Schmidts Zeiten war die damalige Sowjetunion nicht 10% so aggressiv wie Putin heute.
In jedem Polizeigewahrsam befinden sich Bolzenschneider, auf einigen Streifenwagen auch. Passen alle vorhandenen Schlüssel nicht, ist es soweit für deren Einsatz.
Die Bundesregierung schiebt nicht ab, das machen die kreisfreien Städte und die Landkreise. Und wenn denen die Rechstgrundlagen fehlen oder das Personal (kein Witz), dann wird es nix mit abschieben.
Das Abfangen von Drohnen findet clevererweise außerhalb gefährdeter Objekte statt und nicht darüber oder darin.
Im 228 geht es u.a. um ärztliche Behandlungen.
Die Narben sind nicht das Problem, das Problem ist die psychische Erkrankung. Selbst Gesunde haben im Dienst bisweilen an einigen Erlebnissen zu knacken, da ist eine von Anfang an Kranke eine schlechte Wahl. Der Beruf ist nicht der richtige für Dich.
Meine Prognose: Man wird Dich nicht einstellen.