Wir haben einen. Für den Alltag wäre er auskömmlich mit Kinderwagen im Kofferraum, im Urlaub recht er dann nicht. der Kofferraum ist nicht sehr groß.

...zur Antwort

Dann muss man seinen Aktionsradius erweitern und mehr im Umland suchen, da kann man noch was zu den Preisen finden. Wenn man Bürgergeld bezieht, muss man nicht unbedingt in einer Großstadt wohnen, dann schaut man mal im ländlichen Raum. Da gibt es noch Wohnraum und auch Arbeit!

...zur Antwort

A kann der Erbe ausschlagen. Wenn B dann als Erbe nachrückt, dann ist das geregelt. A kann nicht das Erbe annehmen und dann verschenken, das wäre "künstliche Verarmung" d.h. müsste dann entweder selbst dort wohnen und könnte die Zinsen als "Miete" bekommen, müsste die Tilgung der Restschuld irgendwie regeln und zahlen oder das Objekt verkaufen, das Geld verwerten bis auf den Freibetrag und dann ggf. wieder Leistungen beziehen.

Anders geht es nicht.

...zur Antwort

Die Zahlung von Verletztengeld ist genau wie Krankengeld an eine Frist gebunden. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren unter Anrechnung der Lohnfortzahlung.

Du solltest dringend den Antrag auf EMR stellen, denn wenn das Verletztengeld ausläuft, musst du dich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bei der Bundesagentur für Arbeit melden, bekommst dann Arbeitslosengeld, aber nur, wenn du einen Rentenantrag laufen hast.

Wenn es ein Arbeitsunfall war, bekommst du neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Unfallrente, die solltest du schon jetzt beantragen, hättest wahrscheinlich schon längere Zeit einen Anspruch darauf.

Wie hoch beide ausfallen? Die gesetzliche sagt dir deine jährliche Rentenmitteilung, schau da hinein. Die BG- Rente kommt dann on Top.

Alles Gute für dich.

...zur Antwort

Derzeit zahlt keiner ein, wenn ihr es nicht privat macht. Erst wenn sie gesund ist und dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, könnte sie Arbeitslosengeld beantragen, was sie aber nicht bekommen wird, da mit einem Minijob keine Versicherungspflicht bestand.

Damit steht ihr kein ALG I zu und es werden auch keine RV- Beiträge gezahlt.

Es bleibt nur euch, diese zu zahlen, diese führen aber nicht zu einer EMR, denn:

Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung

Diese Bedingung ist nicht erfüllt, damit bekommt sie keine EMR, erst Altersrente, wenn sie das Alter für die Regelaltersrente erreicht hat.

...zur Antwort

Wenn er tatsächlich nur die 200,-- Euro Rente hat und sonst weiter keine Einnahmen, deine Mutter gesetzlich krankenversichert ist, MUSS die KK deiner Mutter ihn versichern. Weigert sie sich, dann verlangt einen ablehnenden Bescheid, damit geht ihr zu einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht. Dessen Kosten darf die KK dann zahlen, da er nach § 10 SGB V einen Anspruch hat.

Für die vergangene Zeit hat er bei der KK, egal ob PKV oder GKV einen Haufen Beitragsschulden angehäuft, denn er war versichert, da es seit 2009 in DE die Versicherungspflicht gibt. Damit war und ist er derzeit noch bei seiner letzten KK versichert- nur hat einen Haufen Schulden, der ggf. dir und anderen nach seinem Tod mal in die Hecken fahren, denn auch Schulden erbt man.

Versucht auch das zu klären.

Deine Eltern können Grundsicherung im Alter versuchen zu bekommen.

...zur Antwort

Ihr könntet höchstens einen Voreintrag gehabt haben, damit der Verkäufer das Haus nicht ein 2. Mal verkaufen kann, während der Kaufprozess mit euch läuft.

Offensichtlich habt ihr ja irgendetwas gemacht, so dass der Kaufvertrag jetzt nicht zustande kommt.

Derjenige, der dafür verantwortlich ist , trägt die Kosten- zu Recht.

...zur Antwort
gerechtes rentensystem

Keiner hat sie gezwungen, 1. Kinder zu bekommen, 2. gar nicht oder nur in Teilzeit zu arbeiten.

Zudem sind ihr Kindererziehungsjahre angerechnet worden, das darf man nicht vergessen.

...zur Antwort

Der Erbe ist zur Übernahme der Kosten der Bestattung aus dem Nachlass verpflichtet. Bestattungspflicht besteht grundsätzlich für Ehegatten und Kinder, ABER gibt es einen Erben/ mehrere, dann sind die dafür zuständig.

...zur Antwort

Da musst du auf die Änderung ab Mai 2025 warten und auch dann geht es nicht. Du kannst dann aber den Namen deiner Mutter annehmen.

...zur Antwort

Nein, muss er nicht. Wenn du an dem Tag aus zwingenden Gründen nicht kannst, dann ruf heute im Wahlbüro an, gib an, warum du deiner Bürgerpflicht nicht nachkommen kannst. Die Gründe sind wenig.

Du bist nicht den ganzen Tag dort, morgens zur Einteilung und dann entweder im Frühdienst bis ca. 13.00h und dann wieder ab 18.00h zum Auszählen oder im Spätdienst ab 13.00h bis Ende der Auszählung.

Und ja, die Kommune kann dich als Bürger dazu verpflichten, erscheinst du nicht, bekommst du ein Ordnungsgeld verpasst, das kann bis zu 1.000,-- Euro betragen.

Gehst du hin, bekommst du auch ein "Erfrischungsgeld" je nach Bundesland unterschiedlich, in NRW sind es 60,-- Euro.

...zur Antwort

Du kannst von ihm fordern, dass er die 1 m wieder aufbaut, das war es. Wenn du einen Nachbarschaftskrieg beginnen willst, dann fröhliches Miteinander.

...zur Antwort

Nein, erstens sind die vernichtet und zweitens müsstest du eine Vollmacht deines Vaters haben, der dir die Einsicht erlauben würde.

...zur Antwort

Solange du das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du weiter in der kostenfreien Familienversicherung bleiben. Ab dem Tag, an dem du 23 wirst, musst du dich selbst versichern für ca. 230,-- Euro/Monat.

...zur Antwort

Bloß nicht dort. das kostet extra. Wende dich an dein Amtsgericht, Grundbuchstelle, dann bekommst du ihn für 10,-- Euro.

...zur Antwort