... da noch eine Menge Faktoren eine Rolle spielen.
Klar: Straftäter sollten und können nach bestehendem Recht abgeschoben werden.
Einschränkung: Sie dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, wo ihnen der Tod droht. Sie können auch nicht in Länder abgeschoben werden, die sie nicht haben wollen. Und das betreffende Land muss von der Bundesrepublik anerkannt sein. (Im Fall von afghanistan ist dem nicht so).
Und dann gibt es auch in Deutschland noch die unterschiedlichsten Meinungen zum Thema Abschiebung. Das ist nämlich Angelegenheit der Landesregierungen. Und darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von NGOs, die sich gegen abschiebungen sträuben, darumter auch die Kirchen.
Ich will das ganz bewusst nicht werten, aber all das sind Dinge, die die Abschiebung (nicht nur von Straftätern) so schwierig machen.
Und im konkreten Fall habe ich heute morgen eine Einschätzung gelesen, die mich nachhaltig irritiert. Schieben wir den Typ nach Afghanistan ab, wird er dort womöglich zum Helden erklärt, weil er ja Ungläubige angegriffen hat. Und dann reist er mit frischem Pass wieder bei uns ein und es geht von neuem Los!
Sperren wir ihn ein - mit anschließender Sicherungsverwahrung - rekrutiert er als "Märtyrer" im Knast fröhlich weitere radikalislamistische Nachahmer.
Wieder ein Beispiel für "es gibt keine einfachen Lösugen!"