Jeder Unfallschaden der Schweisarbeiten zur Folge hatte und der von einem Gutachter bewertet wurde ist ein rechtswirksammer unfallschaden.. keine Rempler die man gerne auchmal Vergessen kann. sobald aber Teile der Tragenden Struktur der Karrosserei erneuert oder geschweist wurden ist die meldung von Unfallschäden unerlässlich und hat ev sogar eine ev Rückabwiklung eines eventuellen Kaufes zur Folge. Das ist eine Teurere und rechtlich eindeutige Vorgehensweise.. daran kann man Kaum Rütteln.
Man kann Unfallschäden angeben auch mit dem Zusatz das schewere und Umfang und eventuel schwere nicht bekannt ist was bei Eurem Fall schwer nachzuweisen währe.. wenn ein Fahrzeug beschädigt wurde was eine unter Umständen erhebliche Preisreduzierung zur Folge hätte..
Fairer weise legt man die Gutachten vor der Reparatur bei und eventuelle weiter Bilder des Schadensumfanges .. wenndieser Fachgerecht instandgesetzt wurde auch die Rechnungen der entsprechen den Werkstätten.. dann ist man aus der Haftungs Raus und macht auch nix Falsch..
Bei den angegeben Beträgen mußte ich schon schlucken. ein Fahrzeug zum Betrag von 15 T€ kaufen und nach längerer Zeit mit diversen Unfallschäden zum Gleichen Preis weiterzuverkaufen ist schon Mutig zumal durch die Nutzung auch eine wertminderung eingetreten ist die zu Berücksichtigen Währe..
Ich würde eine sogenannte Gebrauchtwagenbewertung durchführen lassen was jeder bessere HU Prüfingenieur heutzutage ausführt und die ca 150 Euro sind Billiger wie eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit Anwaltskosten die mit sicherheit dann auftreten würden. Und du hast einen Fairen preis den du erziehölen kannst.. abber auch dem Gutachter die Schäden mitteilen und zeigen was wo instandgesetzt wurde.