Also, je nach dem welche Vape es ist kann die “ Verletzte” Person auch eine Strafe bekommen.
Der Jenige, der die Vape geklaut hat wird bestimmt vor Gericht gehen wegen Paragraph 249 StGb: (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Aber die “Verletzte Person” wird eine kleine Strafe wegen der Vape bekommen WENN das eine über 6000 Züge hat. oder allgemein 5000-20000 Züge. dies nämlich ist illegal.
ansonsten vielleicht Geldstrafe, oder das “ friedliche klären. mal abwarten!
solch eine verhandlung dauert oft gerne mal seine monate..
lg