Könnte es sein, dass bei der Haltestelle steht, nur zum einsteigen

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Kann ich gegen das Bußgeld auf der S-Bahnen irgendwie Einspruch einlegen oder es reduzieren?

Ich stieg am Bahnhof Friedrichstraße in Berlin ein, weil ich eine Minute vor dem Zug dort war, kaufte ich sofort ein Ticket in der App und stieg in den Zug ein, etwa eine Minute später begann der Kontrolleur, mich zu überprüfen, ich zog mein Telefon heraus und loggte mich in die App ein und zeigte das Ticket. Er hat sie nicht gescannt, sondern nur auf die Uhrzeit auf der Fahrkarte geschaut und mir sofort gesagt, ich solle aus dem Zug steigen. Dann forderte er mich auf, ihm meinen Pass zu geben, weil ich die Fahrkarte erst vor einer Minute gekauft hatte und ich die Fahrkarte im Zug gekauft hatte, als ich sah, wie er die Fahrkarten kontrollierte. Ich versuchte zu erklären, aber er sagte mir, dass es kein "aber" geben könne und dass er entweder meinen Pass holen oder die Polizei rufen würde. In dieser Situation war ich sehr verwirrt und habe nicht alles verstanden, denn es war ein Mann, wahrscheinlich türkischer Nationalität, und er sprach sehr schnell und bedrohte mich sehr geschickt. Ich sagte ihm auch, dass ich minderjährig sei und er zumindest kein Recht habe, mir eine volle Geldstrafe aufzuerlegen, soweit ich weiß, habe ich darüber gelesen und mein Freund hatte es, normalerweise bekommen Minderjährige eine geringere Geldstrafe. Er wollte mir jedoch nicht zuhören und sagte, er arbeite schon seit fünf Jahren und kenne seine Arbeit gut. Unter starkem Druck von ihm musste ich meinen Pass abgeben und bekam einen Rechnung. Am Ende haben wir also ein Bußgeld von 60 €, das Ticket wurde um 15:46 Uhr gekauft und das Bußgeld wurde um 15:47 Uhr ausgestellt. Ich möchte auch betonen, dass das Ticket bereits gültig war und hätte gelocht werden können, aber er wollte es nicht tun. Ich möchte fragen, ob ich die Höhe des Bußgeldes irgendwie reduzieren oder Einspruch einlegen kann? Oder ist es in dieser Situation immer noch meine Schuld und ich hätte mindestens 5 Minuten vor dem Zug eine Fahrkarte kaufen müssen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

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Es gibt einige Schritte, die Sie unternehmen können, um gegen das Bußgeld Einspruch einzulegen oder eine Reduzierung zu beantragen. Hier sind die allgemeinen Schritte, die Sie befolgen sollten:

1. **Einspruch einlegen**: Schreiben Sie einen formellen Einspruch gegen das Bußgeld. Geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls an, einschließlich der Uhrzeiten und der Tatsache, dass Sie das Ticket vor der Kontrolle gekauft haben. Betonen Sie, dass das Ticket bereits gültig war und der Kontrolleur es nicht akzeptiert hat. Schicken Sie den Einspruch an die zuständige Stelle, die auf dem Bußgeldbescheid angegeben ist. Normalerweise hat man zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

2. **Beweise sammeln**: Fügen Sie alle relevanten Beweise bei, wie Screenshots von Ihrem Ticket mit der Zeitangabe, die Quittung der Ticket-App und gegebenenfalls Zeugenaussagen, falls jemand den Vorfall beobachtet hat. 

3. **Minderjährigkeit betonen**: Wenn Sie minderjährig sind, betonen Sie dies in Ihrem Einspruch. In vielen Fällen wird Minderjährigen eine reduzierte Strafe auferlegt. Reichen Sie einen Nachweis über Ihr Alter ein.

4. **Kontakt mit der Verkehrsbehörde aufnehmen**: Es könnte hilfreich sein, direkt Kontakt mit der zuständigen Verkehrsbehörde aufzunehmen und den Vorfall zu erklären. Manchmal ist ein persönliches Gespräch oder ein Anruf effektiver als ein schriftlicher Einspruch.

5. **Rechtliche Beratung suchen**: Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird oder Sie sich unsicher fühlen, könnten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann Ihnen helfen, Ihren Fall zu präsentieren und Ihre Rechte zu verteidigen.

6. **Verhaltenskodex der Kontrolleure überprüfen**: Überprüfen Sie die Richtlinien und Verhaltensregeln für Kontrolleure des Verkehrsunternehmens. Es kann sein, dass der Kontrolleur gegen bestimmte Vorschriften verstoßen hat, insbesondere wenn er Sie unter Druck gesetzt hat oder unangemessen gehandelt hat.

In Ihrem Fall scheint es, dass der Kontrolleur möglicherweise übermäßig streng war, besonders angesichts der Tatsache, dass Sie das Ticket unmittelbar vor der Kontrolle gekauft haben. Da Sie minderjährig sind, sollten Sie dies besonders betonen, da oft mildere Strafen für Minderjährige gelten.

Es ist wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und alle relevanten Informationen und Beweise klar und geordnet darzulegen. Viel Erfolg bei Ihrem Einspruch!

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Falls es innerhalb der zwölfstündigen Stornierung ist, würde ich das Ticket auf jeden Fall stornieren, da es sonst zu Problemen kommt

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Mach’s auf keinen Fall, sonst gibt’s Mahnungen ohne Ende und schlimmsten Fall sogar mit Gerichtsvollzieher.

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Kannst mitfahren. Aber falls du kontrolliert wirst, hast du Pech.

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Hier ist eine Übersicht vom Bahnhof Rheine:

https://www.bahnhof.de/downloads/station-plans/5251.pdf

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Ja, gibt es

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Hallo Silvian,

es freut mich zu hören, dass du Interesse am Beruf des Lokführers hast! Hier sind die wesentlichen Informationen, die du wissen solltest:

1. **Mindestalter**:

  - Um den Triebfahrzeugführerschein (Lokführerschein) in Deutschland zu erwerben, musst du mindestens 20 Jahre alt sein. Es gibt jedoch spezielle Regelungen für den Güterverkehr, wo bereits ab 18 Jahren eine Ausbildung begonnen werden kann.

2. **Ausbildung**:

  - Nach deinem Mittelschulabschluss könntest du eine Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst (Fachrichtung Lokführer und Transport) beginnen. Diese duale Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Hierbei lernst du alle notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen.

3. **Lokführerschein**:

  - Der Triebfahrzeugführerschein wird nach bestandener Ausbildung und einer abschließenden Prüfung erteilt. Für den Personenverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, im Güterverkehr kannst du ab 18 Jahren tätig werden.

4. **Züge, die du fahren darfst**:

  - Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Erwerb des Lokführerscheins darfst du zunächst in der Regel leichte Güterzüge und Rangierfahrten durchführen. Mit zunehmender Erfahrung und weiteren Schulungen kannst du dann auch Personenzüge und schwere Güterzüge fahren.

5. **Sicherheitsprüfungen und Gesundheitschecks**:

  - Während deiner Ausbildung und auch danach wirst du regelmäßig medizinischen und psychologischen Untersuchungen unterzogen, um sicherzustellen, dass du gesundheitlich und psychisch für den Beruf geeignet bist.

Zusammengefasst: Du kannst nach deinem Mittelschulabschluss eine dreijährige Ausbildung beginnen und ab einem Alter von 18 Jahren im Güterverkehr als Lokführer tätig werden. Für den Personenverkehr und das Fahren größerer Züge benötigst du den Triebfahrzeugführerschein und musst mindestens 21 Jahre alt sein.

Ich hoffe, das hilft dir weiter! Viel Erfolg auf deinem Weg zum Lokführer!

Liebe Grüße,

Moritz

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Weil es bei den unteren Stufen noch leichter ist, auf die nächste Stufe zu kommen Deshalb müsstest du, wenn du korrekt rechnen möchtest alle Marken zusammen rechnen, die man für den Brawl Pass bis Stufe 50 benötigt und dann 20 % davon.

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Ich habe auch einen, aber keine 100 % und ich darf nur Nahverkehr fahren und auch nur mit so einer Extra Marke.

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